Immer wieder ist jetzt in den Medien zu lesen, dass man ab dem 1. Juli 2006 mit dem Rechtsanwalt um das Honorar feilschen müsse. Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) befürchtet dass wegen der „Geiz-ist-geil-Mentalität“ solche Meldungen in breiten Bevölkerungskreisen ein offenes Ohr finden und vollkommen falsche Erwartungen wecken könnten.
Aus diesem Grunde hat der BSZ® e.V. zu diesem Thema den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Ingo Friedrich von der Kanzlei Friedrich und Dr. Friedrich (64832 Babenhausen) befragt:
BSZ: Was ändert sich für Mandanten ab dem1. Juli?
Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Zum 01.07.2006 werden die bisher im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelten Gebühren für Beratung und Gutachten ersatzlos entfallen. Dies gilt für alle Mandate, die dem Rechtsanwalt ab dem 01.07.2006 erteilt werden. Jeder Rechtsanwalt ist dann gehalten, für Beratungen und eine Gutachtenserstellung eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Sofern dies nicht geschieht, kann er vom Mandanten lediglich eine Gebühr nach „bürgerlichem Recht“ verlangen.
BSZ: Was ist eine Gebühr nach „bürgerlichem Recht“?
Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Dem Bürgerlichen Gesetzbuch läßt sich dabei nur entnehmen, daß die Gebühr „angemessen“ sein muß, wobei sich über die Angemessenheit einer Anwaltsgebühr sicher trefflich streiten läßt.
BSZ: Wie war das bisher geregelt?
Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Seit Jahrzehnten, soweit ich das überblicke, waren die Gebühren für die Beratungstätigkeit vom Gesetzgeber geregelt. Ausgehend vom Gegenstandswert in Zivilsachen, zum Beispiel dem Jahresbetrag einer Unterhaltsforderung, der Höhe des Schadensersatzes beim Verkehrsunfall oder der Jahresmiete bei der Wohnungskündigung, ergab sich ein Gebührenrahmen zwischen einer Mindestgebühr und einer Höchstgebühr. Regelmäßig war es angemessen, eine Gebühr im arithmetischen Mittelbereich anzusetzen. Dabei ergab sich beispielsweise bei einem Gegenstandswert von € 2.000,- eine Gebühr von netto € 13,30 bis € 133,- und bei € 100.000,- von € 135,40 bis € 1.354,- netto. Daraus wird deutlich, daß ein Rechtsanwalt, der qualitativ hochwertige Arbeit leistet, bei Fällen mit geringen Werten regelmäßig drauflegt, sofern er solche Fälle überhaupt annimmt, und bei hohen Streitwerten, die deshalb ja auch mit hoher Verantwortung und Haftung verbunden sind, auch einen relativ hohen Stundenlohn erzielen kann.
BSZ: Gibt es Besonderheiten für Verbraucher?
Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Ja, sofern ein Verbraucher Anwaltsrat in Anspruch nimmt, kostet ihn das – auch bei sehr hohen Streitwerten – höchstens € 190,- für das erste Beratungsgespräch und insgesamt höchstens € 250,-. Hinzu kommen immer eventuelle Auslagen und die Mehrwertsteuer.
BSZ: Kostet die Beratung extra, wenn sich daran eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwalts anschließt?
Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Ergibt sich aufgrund der Beratung, daß eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwalts erforderlich ist, zum Beispiel eine Geschäftsführung mit Korrespondenz und Telefonaten oder eine Prozeßvertretung bei Gericht, wird die Gebühr für die Beratung in voller Höhe angerechnet. Die Beratung ist also in diesem Fall sozusagen „inklusive“ und kostet nichts extra.
BSZ: Was raten Sie rechtsuchenden Unternehmern und Bürgern?
Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Genauso wie es selbstverständlich ist, beim Autokauf auch über den Preis zu sprechen, sollte man sich beim Rechtsanwalt auch nach dessen Vergütung erkundigen. Ein seriöser Anwalt wird darauf achten, Mandanten nicht mit für diese schlecht nachvollziehbaren Gebührenrechnungen zu überraschen. Das Vertrauen des Mandanten in Qualität und Seriosität des Anwalts ist dessen wichtigstes Kapital. Außerdem sollte schon deshalb eine Vereinbarung über die Vergütung getroffen werden, um späteren Streit über die Angemessenheit der Gebühren nach Bürgerlichem Recht zu vermeiden. In Straf- und Bußgeldsachen sind Honorarvereinbarungen sowieso weit verbreitet. Des weiteren muss sich jeder klar machen, daß ein erfahrener und auf hohem juristischen Niveau arbeitender Rechtsanwalt wie alles im Leben seinen Preis hat. Diesen Preis ist der Anwalt aber auch wert, weil er dem Mandanten in einer für ihn häufig als bedrohlich empfundenen Situation wertvolle Dienste leistet und vor Schaden bewahrt. Außerdem ist es durchaus sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Gerade im Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht kann man auch ohne eigenes Verschulden leicht in teure Streitigkeiten hineingezogen werden.
BSZ: Danke Herr Dr. Friedrich für das Gespräch.
Der BSZ® e.V. schlägt für die Vergütung von Rechtsanwalts Dienstleistungen einen verbraucherfreundlicheren Weg vor. Die Mandanten sollten danach von ihren Rechtsanwälten vereinnahmte Honorare zurückfordern können, sofern die individuell vereinbarten Leistungen und die damit geweckten Erwartungen nicht erfüllt wurden. Rechtsuchende sehen nach Informationen des BSZ® e.V. das Preis-Leistungsverhältnis immer mehr als wichtiges Entscheidungskriterium bei der Anwaltswahl. Mit der Honorar-zurück-Garantie würden sich die Rechtsanwälte an ihren Leistungen messen lassen und zwar ohne juristische Hintertürchen. Denn alleine die Mandanten entscheiden nach Erledigung des Mandats ob das was besprochen wurde, tatsächlich auch geleistet wurde und ob sie das bezahlte Honorar zurückerhalten möchten – sei es ganz oder teilweise.
Die Mandanten sind gerne bereit ein angemessenes Honorar zu zahlen, wenn die im Erstgespräch mit dem Rechtsanwalt festgelegten Punkte auch tatsächlich als erledigt abgehakt werden können und die geweckten Erwartungen erfüllt wurden. Diese zu erledigenden Punkte und die rechtliche Einschätzung sind natürlich Gegenstand eingehender Erörterung vor der Mandatserteilung zwischen den Beteiligten, wobei die für das Honorar zu erbringenden anwaltlichen Leistungen klar definiert werden. Mit der Geld-zurück-Garantie, ist der Mandant auch gerne bereit, das vereinbarte Honorar bei Mandatserteilung zu bezahlen.
Dafür ist dann natürlich im Regelfall einiges zu bieten: Der Rechtsanwalt befasst sich intensiv mit den umfangreichen Akten, die in manchen Rechtssachen mitunter etliche Ordner füllen, er führt eine Vielzahl zeitaufwändiger Besprechungen mit Mandanten, Staatsanwälten und Richtern, er bereitet sich gewissenhaft auf eine Verhandlung bei dem Gericht vor und er investiert in den Fall all das Wissen, das er sich im Laufe der Jahre angeeignet hat.
Die Rechtssuchenden bevorzugen nach den Erfahrungen des BSZ® e.V. keineswegs den Anwalt mit dem niedrigsten Honorar, viel wichtiger ist ihnen ein gutes Preis-Leistungsverhältnis, eine ausführliche und ehrliche Beratung, Spezialistentum auf dem jeweiligen Gebiet und nicht zum Schluss Engagement.
Die Mandanten wissen auch, dass es logisch ist, dass bei Gerichtsverhandlungen nur 50% gewinnen können. Trotzdem können sich für sie bei ehrlicher fachkundiger Beratung 100% ihrer Erwartungen erfüllen. Die Geld-zurück-Garantie trägt dazu bei, dass die Mandatsübernahme auch in einem konkreten Nutzen für den Mandanten mündet. Damit stellt der Rechtsanwalt sicher, dass seine Mandanten nur gute Leistungen bezahlen müssen. Die Geld-zurück-Garantie ist ein innovativer Weg, den hohen Standard der anwaltlichen Beratungsqualität zu erhalten, zu verbessern und nach außen zu kommunizieren. Dieses hohe Qualitätsversprechen wird den Mandanten und den Rechtsanwälten gleichermaßen zum Vorteil gereichen.
Warum scheuen sich viele Ratsuchende einen Rechtsanwalt zu kontaktieren? Der Grund: Angst vor hohen Kosten und einer unklaren Honorargestaltung. Würde der Anwalt die Geld-zurück-Garantie anbieten, wäre diese Scheu unbegründet. Denn bei diesem Modell, steht die hohe Beratungskompetenz des Rechtsanwaltes im Vordergrund. Dann wäre auch bald mit der falschen Meinung des Publikums, dass die Rechtsanwälte zu teuer seien Schluss.
"Recht haben" und "Recht bekommen" sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge. Es gibt weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Damit das Ergebnis Ihres Rechtsproblems nicht vom Zufall abhängt, den richtigen Anwalt beauftragt zu haben, sollten Sie in Ruhe nach dem geeigneten Experten Ausschau halten. Sie sind der Kunde und so sollten Sie sich auch verhalten. Zögern Sie nicht zu fragen. Fragen Sie den Anwalt. Fragen Sie seine Mandanten. Stellen Sie Ansprüche. Seien Sie wählerisch. !
Tipp Der Anwaltssuchdienst des BSZ e.V. ist unter folgenden Internetadressen erreichbar: www.fachanwalt-hotline.de und www.jurafit.de oder Telefon: 0180 500 36 17.
Aus diesem Grunde hat der BSZ® e.V. zu diesem Thema den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Ingo Friedrich von der Kanzlei Friedrich und Dr. Friedrich (64832 Babenhausen) befragt:
BSZ: Was ändert sich für Mandanten ab dem1. Juli?
Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Zum 01.07.2006 werden die bisher im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelten Gebühren für Beratung und Gutachten ersatzlos entfallen. Dies gilt für alle Mandate, die dem Rechtsanwalt ab dem 01.07.2006 erteilt werden. Jeder Rechtsanwalt ist dann gehalten, für Beratungen und eine Gutachtenserstellung eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Sofern dies nicht geschieht, kann er vom Mandanten lediglich eine Gebühr nach „bürgerlichem Recht“ verlangen.
BSZ: Was ist eine Gebühr nach „bürgerlichem Recht“?
Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Dem Bürgerlichen Gesetzbuch läßt sich dabei nur entnehmen, daß die Gebühr „angemessen“ sein muß, wobei sich über die Angemessenheit einer Anwaltsgebühr sicher trefflich streiten läßt.
BSZ: Wie war das bisher geregelt?
Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Seit Jahrzehnten, soweit ich das überblicke, waren die Gebühren für die Beratungstätigkeit vom Gesetzgeber geregelt. Ausgehend vom Gegenstandswert in Zivilsachen, zum Beispiel dem Jahresbetrag einer Unterhaltsforderung, der Höhe des Schadensersatzes beim Verkehrsunfall oder der Jahresmiete bei der Wohnungskündigung, ergab sich ein Gebührenrahmen zwischen einer Mindestgebühr und einer Höchstgebühr. Regelmäßig war es angemessen, eine Gebühr im arithmetischen Mittelbereich anzusetzen. Dabei ergab sich beispielsweise bei einem Gegenstandswert von € 2.000,- eine Gebühr von netto € 13,30 bis € 133,- und bei € 100.000,- von € 135,40 bis € 1.354,- netto. Daraus wird deutlich, daß ein Rechtsanwalt, der qualitativ hochwertige Arbeit leistet, bei Fällen mit geringen Werten regelmäßig drauflegt, sofern er solche Fälle überhaupt annimmt, und bei hohen Streitwerten, die deshalb ja auch mit hoher Verantwortung und Haftung verbunden sind, auch einen relativ hohen Stundenlohn erzielen kann.
BSZ: Gibt es Besonderheiten für Verbraucher?
Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Ja, sofern ein Verbraucher Anwaltsrat in Anspruch nimmt, kostet ihn das – auch bei sehr hohen Streitwerten – höchstens € 190,- für das erste Beratungsgespräch und insgesamt höchstens € 250,-. Hinzu kommen immer eventuelle Auslagen und die Mehrwertsteuer.
BSZ: Kostet die Beratung extra, wenn sich daran eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwalts anschließt?
Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Ergibt sich aufgrund der Beratung, daß eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwalts erforderlich ist, zum Beispiel eine Geschäftsführung mit Korrespondenz und Telefonaten oder eine Prozeßvertretung bei Gericht, wird die Gebühr für die Beratung in voller Höhe angerechnet. Die Beratung ist also in diesem Fall sozusagen „inklusive“ und kostet nichts extra.
BSZ: Was raten Sie rechtsuchenden Unternehmern und Bürgern?
Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Genauso wie es selbstverständlich ist, beim Autokauf auch über den Preis zu sprechen, sollte man sich beim Rechtsanwalt auch nach dessen Vergütung erkundigen. Ein seriöser Anwalt wird darauf achten, Mandanten nicht mit für diese schlecht nachvollziehbaren Gebührenrechnungen zu überraschen. Das Vertrauen des Mandanten in Qualität und Seriosität des Anwalts ist dessen wichtigstes Kapital. Außerdem sollte schon deshalb eine Vereinbarung über die Vergütung getroffen werden, um späteren Streit über die Angemessenheit der Gebühren nach Bürgerlichem Recht zu vermeiden. In Straf- und Bußgeldsachen sind Honorarvereinbarungen sowieso weit verbreitet. Des weiteren muss sich jeder klar machen, daß ein erfahrener und auf hohem juristischen Niveau arbeitender Rechtsanwalt wie alles im Leben seinen Preis hat. Diesen Preis ist der Anwalt aber auch wert, weil er dem Mandanten in einer für ihn häufig als bedrohlich empfundenen Situation wertvolle Dienste leistet und vor Schaden bewahrt. Außerdem ist es durchaus sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Gerade im Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht kann man auch ohne eigenes Verschulden leicht in teure Streitigkeiten hineingezogen werden.
BSZ: Danke Herr Dr. Friedrich für das Gespräch.
Der BSZ® e.V. schlägt für die Vergütung von Rechtsanwalts Dienstleistungen einen verbraucherfreundlicheren Weg vor. Die Mandanten sollten danach von ihren Rechtsanwälten vereinnahmte Honorare zurückfordern können, sofern die individuell vereinbarten Leistungen und die damit geweckten Erwartungen nicht erfüllt wurden. Rechtsuchende sehen nach Informationen des BSZ® e.V. das Preis-Leistungsverhältnis immer mehr als wichtiges Entscheidungskriterium bei der Anwaltswahl. Mit der Honorar-zurück-Garantie würden sich die Rechtsanwälte an ihren Leistungen messen lassen und zwar ohne juristische Hintertürchen. Denn alleine die Mandanten entscheiden nach Erledigung des Mandats ob das was besprochen wurde, tatsächlich auch geleistet wurde und ob sie das bezahlte Honorar zurückerhalten möchten – sei es ganz oder teilweise.
Die Mandanten sind gerne bereit ein angemessenes Honorar zu zahlen, wenn die im Erstgespräch mit dem Rechtsanwalt festgelegten Punkte auch tatsächlich als erledigt abgehakt werden können und die geweckten Erwartungen erfüllt wurden. Diese zu erledigenden Punkte und die rechtliche Einschätzung sind natürlich Gegenstand eingehender Erörterung vor der Mandatserteilung zwischen den Beteiligten, wobei die für das Honorar zu erbringenden anwaltlichen Leistungen klar definiert werden. Mit der Geld-zurück-Garantie, ist der Mandant auch gerne bereit, das vereinbarte Honorar bei Mandatserteilung zu bezahlen.
Dafür ist dann natürlich im Regelfall einiges zu bieten: Der Rechtsanwalt befasst sich intensiv mit den umfangreichen Akten, die in manchen Rechtssachen mitunter etliche Ordner füllen, er führt eine Vielzahl zeitaufwändiger Besprechungen mit Mandanten, Staatsanwälten und Richtern, er bereitet sich gewissenhaft auf eine Verhandlung bei dem Gericht vor und er investiert in den Fall all das Wissen, das er sich im Laufe der Jahre angeeignet hat.
Die Rechtssuchenden bevorzugen nach den Erfahrungen des BSZ® e.V. keineswegs den Anwalt mit dem niedrigsten Honorar, viel wichtiger ist ihnen ein gutes Preis-Leistungsverhältnis, eine ausführliche und ehrliche Beratung, Spezialistentum auf dem jeweiligen Gebiet und nicht zum Schluss Engagement.
Die Mandanten wissen auch, dass es logisch ist, dass bei Gerichtsverhandlungen nur 50% gewinnen können. Trotzdem können sich für sie bei ehrlicher fachkundiger Beratung 100% ihrer Erwartungen erfüllen. Die Geld-zurück-Garantie trägt dazu bei, dass die Mandatsübernahme auch in einem konkreten Nutzen für den Mandanten mündet. Damit stellt der Rechtsanwalt sicher, dass seine Mandanten nur gute Leistungen bezahlen müssen. Die Geld-zurück-Garantie ist ein innovativer Weg, den hohen Standard der anwaltlichen Beratungsqualität zu erhalten, zu verbessern und nach außen zu kommunizieren. Dieses hohe Qualitätsversprechen wird den Mandanten und den Rechtsanwälten gleichermaßen zum Vorteil gereichen.
Warum scheuen sich viele Ratsuchende einen Rechtsanwalt zu kontaktieren? Der Grund: Angst vor hohen Kosten und einer unklaren Honorargestaltung. Würde der Anwalt die Geld-zurück-Garantie anbieten, wäre diese Scheu unbegründet. Denn bei diesem Modell, steht die hohe Beratungskompetenz des Rechtsanwaltes im Vordergrund. Dann wäre auch bald mit der falschen Meinung des Publikums, dass die Rechtsanwälte zu teuer seien Schluss.
"Recht haben" und "Recht bekommen" sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge. Es gibt weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Damit das Ergebnis Ihres Rechtsproblems nicht vom Zufall abhängt, den richtigen Anwalt beauftragt zu haben, sollten Sie in Ruhe nach dem geeigneten Experten Ausschau halten. Sie sind der Kunde und so sollten Sie sich auch verhalten. Zögern Sie nicht zu fragen. Fragen Sie den Anwalt. Fragen Sie seine Mandanten. Stellen Sie Ansprüche. Seien Sie wählerisch. !
Tipp Der Anwaltssuchdienst des BSZ e.V. ist unter folgenden Internetadressen erreichbar: www.fachanwalt-hotline.de und www.jurafit.de oder Telefon: 0180 500 36 17.
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