Donnerstag, Juni 22, 2006

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG: Anleger-Interessen bündeln!

Bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG ist seit Montag 19.06.2006 telefonisch niemand mehr zu erreichen. Stattdessen wird dem Anrufer per Bandansage von einer Frauenstimme mitgeteilt, „dass wir heute leider nicht erreichbar sind und Insolvenz angemeldet haben“.

Das Insolvenzverfahren wird beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 405 IN 2046/06 geführt, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Flöther bestellt. Die ca. 27.000 Anleger, die zum Teil schon seit Monaten auf die Rückzahlung von fälligen Inhaberteilschuldverschreibungen warten, fragen sich jetzt, wie es weiter geht.

Betroffene sollten auf jeden Fall ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: „Die Immobilienbestände der WBG dürften einen nicht unerheblichen Wert darstellen, so dass letztlich damit zu rechnen ist, dass die Anleger zumindest einen Teil ihres investierten Kapitals als Insolvenzquote zurückerhalten werden.

Das Ziel der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ ist es, möglichst viele Stimmen von Anlegern der WBG zu bündeln, damit die BSZ® Anlegerschutzanwälte das Insolvenzverfahren im Sinne der Anleger beeinflussen können.“

Einfluss auf das Insolvenzverfahren kann insbesondere durch den Gläubigerausschuss ausgeübt werden, der den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung unterstützt und überwacht. Herr Rechtsanwalt Dr. Steinhübel wurde in dem ähnlich gelagerten Massenschadensfall der F & P AG & Co. KG i.I. in den Gläubigerausschuss gewählt, so dass die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar über die für eine solche Tätigkeit erforderlichen Spezialkenntnisse verfügt und ihre fachlichen Erfahrungen in das Verfahren einbringen kann.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West“ lässt die Interessen betroffener Leipzig-West Anleger durch zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien – Dr. Rhode und Späth (Berlin) und Dr. Steinhübel und von Buttlar (Stuttgart) – vertreten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West “ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106


Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.
Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
mit welchen Kosten zu rechnen ist,
ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Keine Kommentare: