Viele Anleger sorgen sich derzeit um die Rückzahlung ihres bei der DM Beteiligungen AG (DM) in Form von Inhaberteilschuldverschreibungen angelegten Geldes. Sie fürchten, dass es zu einem Zahlungsstopp wie bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG kommen könnte.
Die Sorge der Anleger ist nicht unbegründet, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: „Anleger berichten uns, dass ihnen ihr investiertes Geld einer zum 01.05.2006 fälligen Anleihe bis heute nicht zurückgezahlt wurde. Die Behauptung der DM gegenüber einem verärgerten Anleger, dass „es Probleme in der Buchhaltung gibt“ überzeugt uns hingegen überhaupt nicht. Immerhin ist der Zahlungstermin schon seit über 6 Wochen überschritten. Das ist für uns ein alarmierendes Indiz.“
Die Stiftung Finanztest warnt ebenfalls auf ihrer gerichtsanerkannten Warnliste vor einem Investment in Anleihen der DM. Besorgniserregend ist, dass die Schulden des Unternehmens von Jahr zu Jahr größer werden. Der größte Teil der Schulden entfällt dabei auf Verbindlichkeiten aus Anleihen.
In den Anleihebedingungen der DM heißt es, dass „der Nettoerlös der Anleihe im Rahmen des Geschäftszweckes der Anleiheschuldnerin verwendet wird. Zudem kann der Erlös zur Tilgung sonstiger Verbindlichkeiten, von Genussrechts-Kapital sowie zur Finanzierung von Beteiligungen genutzt werden.“ Zu den sonstigen Verbindlichkeiten zählen auch die Zins- und Tilgungsansprüche der Anleger aus fälligen Anleihen. Verbraucherschutzkreise vermuten, dass ein so genanntes Schneeballsystem, bei welchem „alte“ Anleger durch das bei „neuen“ Anlegern eingesammelte Geld ausbezahlt werden, nicht ausgeschlossen werden kann. Zuletzt ist im Dezember 2005 in Österreich über Beilagen in der Tageszeitung um neue Anleger geworben worden.
Am 17.06.2006 wird eine weitere Anleihe der DM Beteiligungen AG mit einem Volumen von insgesamt 10 Millionen Euro fällig. Anleger, deren investiertes Geld nicht fristgerecht angeboten wird, sollten sich keinesfalls von der DM hinhalten lassen. Da der Rückzahlungstermin „nach dem Kalender bestimmt ist“, kommt die DM nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch automatisch in Verzug. Die Folge davon ist, dass die Anleger neben den Verzugszinsen auch die Kosten für die Rechtsverfolgung verlangen können.
In der Vergangenheit hat sich in vergleichbaren Fällen gezeigt, dass Anleger, die sich mit anwaltlicher Hilfe gegen die verzögerte Rückzahlung von fälligen Anleihen zur Wehr setzen, vorrangig behandelt werden. Die anderen werden auf die lange Wartebank geschoben und mit fadenscheinigen Argumenten hingehalten.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ lässt die Interessen betroffener Anleger durch zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien – Dr. Rhode und Späth (Berlin) und Dr. Steinhübel und von Buttlar (Stuttgart) – vertreten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
Die Sorge der Anleger ist nicht unbegründet, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: „Anleger berichten uns, dass ihnen ihr investiertes Geld einer zum 01.05.2006 fälligen Anleihe bis heute nicht zurückgezahlt wurde. Die Behauptung der DM gegenüber einem verärgerten Anleger, dass „es Probleme in der Buchhaltung gibt“ überzeugt uns hingegen überhaupt nicht. Immerhin ist der Zahlungstermin schon seit über 6 Wochen überschritten. Das ist für uns ein alarmierendes Indiz.“
Die Stiftung Finanztest warnt ebenfalls auf ihrer gerichtsanerkannten Warnliste vor einem Investment in Anleihen der DM. Besorgniserregend ist, dass die Schulden des Unternehmens von Jahr zu Jahr größer werden. Der größte Teil der Schulden entfällt dabei auf Verbindlichkeiten aus Anleihen.
In den Anleihebedingungen der DM heißt es, dass „der Nettoerlös der Anleihe im Rahmen des Geschäftszweckes der Anleiheschuldnerin verwendet wird. Zudem kann der Erlös zur Tilgung sonstiger Verbindlichkeiten, von Genussrechts-Kapital sowie zur Finanzierung von Beteiligungen genutzt werden.“ Zu den sonstigen Verbindlichkeiten zählen auch die Zins- und Tilgungsansprüche der Anleger aus fälligen Anleihen. Verbraucherschutzkreise vermuten, dass ein so genanntes Schneeballsystem, bei welchem „alte“ Anleger durch das bei „neuen“ Anlegern eingesammelte Geld ausbezahlt werden, nicht ausgeschlossen werden kann. Zuletzt ist im Dezember 2005 in Österreich über Beilagen in der Tageszeitung um neue Anleger geworben worden.
Am 17.06.2006 wird eine weitere Anleihe der DM Beteiligungen AG mit einem Volumen von insgesamt 10 Millionen Euro fällig. Anleger, deren investiertes Geld nicht fristgerecht angeboten wird, sollten sich keinesfalls von der DM hinhalten lassen. Da der Rückzahlungstermin „nach dem Kalender bestimmt ist“, kommt die DM nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch automatisch in Verzug. Die Folge davon ist, dass die Anleger neben den Verzugszinsen auch die Kosten für die Rechtsverfolgung verlangen können.
In der Vergangenheit hat sich in vergleichbaren Fällen gezeigt, dass Anleger, die sich mit anwaltlicher Hilfe gegen die verzögerte Rückzahlung von fälligen Anleihen zur Wehr setzen, vorrangig behandelt werden. Die anderen werden auf die lange Wartebank geschoben und mit fadenscheinigen Argumenten hingehalten.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ lässt die Interessen betroffener Anleger durch zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien – Dr. Rhode und Späth (Berlin) und Dr. Steinhübel und von Buttlar (Stuttgart) – vertreten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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