09.03.06: BSZ-Vertrauensanwälte erzielen 100 % Auszahlung an Anleger der fälligen Inhaberteilschuldverschreibungen!!!
Die Nervosität bei den Anlegern der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG hält an. Jeden Tag melden sich zahlreiche besorgte Anleger bei der BSZ® Interessengemeinschaft WBG Leipzig-West , die Angst um ihre Ersparnisse haben.
Den BSZ-Vertrauensanwälten ist nun erneut ein Erfolg gelungen, für die Anleger der bereits fälligen Anleihen wurde das Geld nach anwaltlicher Aufforderung nun erneut voll zurückbezahlt.
BSZ-Vertrauensanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner bei Rohde & Späth, bestätigt: „Am 08. und 09.03.06 konnten wir erneut für ca. 20 Anleger einen Geldeingang verzeichnen, zwar mit ca. 5 – 7 Tagen Verzögerung, aber dafür zu 100 % inklusive Zinsen und Anwaltshonorar.“Die Gesellschaft scheint zwar Geldprobleme zu haben, diese sind wohl aber noch nicht groß genug, um die Anleger nicht auszubezahlen.
In einem Telefongespräch mit dem Vorstand der Wohnungsbaugesellschaft wurde den BSZ-Anwälten mitgeteilt, dass nun Ende Februar ein großer Immobilienbestand verkauft worden sei und das Geld nun langsam ausbezahlt werden soll.
„Erneut scheint sich zu bestätigen, dass es die Taktik der Wohnungsbaugesellschaft zu sein scheint, die Anleger vorrangig auszubezahlen, die anwaltlich vertreten sind, die anderen scheinen auf die lange Wartebank geschoben zu werden“, so Rechtsanwalt Späth.
Wird die Firma nun in den nächsten Wochen insolvent werden?
Hierauf kann niemand eine seriöse Antwort geben, es gibt jedoch einige positive Anzeichen, dass dies – zumindestens kurzfristig – nicht der Fall sein wird.Das Geld für die Anleger wurde inklusive Zinsen ausbezahlt.Das Geld für die Anleger wurde inklusive Anwaltshonorar ausbezahlt, dieses muss die WBG Leipzig-West für die bereits fälligen Inhaberteilschuldverschreibungen tragen, da sie sich hierbei mit der Zahlung in Verzug befindet.
Dazu Rechtsanwalt Späth: „Wenn die Firma ganz kurz vor der Pleite stünde, so wäre es auf jeden Fall äußerst unwahrscheinlich, dass sie auch die Zinsen und das Anwaltshonorar bezahlen würde, denn diese „Luxuskosten“ wären dann wohl eher zweitrangig.“Zumindestens kurzfristig ist dies ein gutes Zeichen, ein Geldeingang konnte dabei übrigens aus der Schweiz! verzeichnet werden.
Gibt es auch schlechte Zeichen?
Die Firma hat Ende Dezember/Anfang Januar noch eine weitere, kurzfristige Inhaberteilschuldverschreibung herausgebracht mit Laufzeit bis zum Juni 2006, dies könnte zumindestens so gedeutet werden, dass die AG versucht, kurzfristige erhebliche Liquiditätsprobleme zu überbrücken, und somit die Anleger für die bereits fälligen Anleihen mit dem „frischen Geld“ ausbezahlt, womit sich die Frage stellt, womit die Firma die neuen Anleger ausbezahlen will.
Unruhig werden daher vor allem auch die Anleger der noch nicht fälligen Inhaberteilschuldverschreibungen, die teilweise noch bis 2008 oder 2009 laufen, und fragen sich, ob auch diese eventuell gekündigt werden können. Zum Teil wird dem Anleger ein Kündigungsrecht in den Anleihebedingungen selbst eingeräumt, wenn die WBG Leipzig-West mit den Zinszahlungen mehr als 30- 60 Tage in Verzug ist.
In einem solchen Fall kann sich die WBG nicht gegen eine Kündigung sträuben, die Wohnungsbaugesellschaft muss die Kündigung dann „schlucken.“ Auch in diesem Fall sollte die Kündigung jedoch durch einen Anwalt ausgesprochen werden, um hier keine Fehler zu machen.
Auch in den Fällen, in denen nach den Anleihebedingungen kein Kündigungsrecht eingeräumt wird, dürfte eine Kündigung nach §§ 11, 13 Verkaufsprospektgesetz möglich sein, wenn hier Prospektfehler nachgewiesen werden. „Die Chancen hierfür stehen durchaus nicht schlecht,“ so Rechtsanwalt Späth, „denn die Risikobelehrung der Wohnungsbaugesellschaft war zumindestens recht dürftig und Anleger wurden wahrscheinlich nicht genügend über die Bonität der WBG aufgeklärt.“
Betroffene sollten durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ prüfen lassen, ob Ihnen eventuell Ansprüche gegen die Beteiligten zustehen oder wie sie sonst ihre Einlage „retten“ können.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
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