Mittwoch, März 29, 2006

Phoenix Kapitaldienst GmbH – Insolvenzplanverfahren beabsichtigt - Wirtschaftsprüfer sollen in Regress genommen werden

Die 30.000 Phoenix-Geschädigten können mit einer schnellen Entschädigung rechnen. Es soll ein Insolvenzplanverfahren durchgeführt werden. Wenn das Vorhaben gelingt, könnten die Phoenix-Anleger bereits Ende dieses Jahres erste Zahlungen erhalten.

Eine Gruppe von Anlegerschutzanwälten berieten auf Einladung des Insolvenzverwalters, Herrn Rechtsanwalt Frank Schmitt, am 28.03.2006 über die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens.

Dabei wurden verschiedene Verteilungsmodelle erörtert. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge wird die Variante bevorzugt, wonach eine Forderung anerkannt wird, die sich aus der Differenz der Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen zuzüglich einer angemessenen Verzinsung errechnet.

Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: „Diese Modell ist zu bevorzugen. Es ist ein vernünftiger Kompromiss. Einerseits fällt es Alt-Anlegern schwer, auf einen erheblichen Teil der ausgewiesenen Scheingewinne zu verzichten; andererseits wird man von den zu einem späteren Zeitpunkt beigetretenen Anlegern schwerlich fordern können, die fälschlich ausgewiesen Scheingewinne auf deren Kosten auszugleichen. Mit diesem Verteilungsschlüssel wird den Interessen beider Seiten hinreichend Rechnung getragen.“

Insbesondere könnten die Gelder in diesem Falle nach Aussage des Insolvenzverwalters eventuell bereits Ende dieses Jahres fließen. Wenn der Insolvenzplan nicht durchgeführt werden sollte und die einzelnen Rechtsfragen höchstrichterlich geklärt werden müssten, könnten indes bis zur Verteilung der Masse bis zu zehn Jahre vergehen. Und in dieser Zeit könnte das Geld nicht von den Anlegern genutzt werden.

Hinzu kommt, dass die Alt-Anleger im Falle von Auszahlungen an dem Schneeballsystem bereits auf Kosten der später beigetretenen Anleger profitiert haben. So gesehen ist die Lösung auch gut vertretbar.

Derzeit befinden sich rund 230 Mio. € in der Masse. Der Insolvenzplan soll Ende Juli 2006 vorgelegt und bis Ende August durch das Insolvenzgericht geprüft werden. Die rechtsverbindliche Verabschiedung des Plans ist bis zum Ende des Jahres vorgesehen. Dementsprechend können die Phoenix-Geschädigten möglicherweise mit einem satten Weihnachtsgeld rechnen.

Darüber hinaus ist die Errichtung eines Geschädigten-Pools zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Wirtschaftsprüfer der Phoenix Kapitaldienst GmbH beabsichtigt. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: „Dem Insolvenzverwalter liegen Informationen vor, die die Annahme von Sorgfaltspflichtverletzungen der Prüfer nahe legen. Da der Phoenix Kapitaldienst GmbH wegen der bewussten Täuschung der Prüfer im Gegensatz zu den Anlegern durch die Sorgfaltspflichtverletzungen kein Schaden entstanden ist, können lediglich die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Deshalb beabsichtigen der Insolvenzverwalter und die geschädigten Anleger die Durchführung einer konzertierten Aktion gegen die Prüfer. Im Falle der Durchsetzung der Forderungen würden die Anleger höher entschädigt werden“

Die Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar hat sich seit vielen Jahren auf das Bank-, Börsen- und Kapitalanlagerecht spezialisiert und vertritt bundesweit geschädigte Kapitalanleger und betreut die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Phoenix Managed Accounts“.

Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Phoenix Managed Accounts“ beraten lassen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

Keine Kommentare: