Donnerstag, April 06, 2006

BaFin untersagt der ComTex Vermögens- und Verwaltungs GmbH die Anlagevermittlung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der ComTex Vermögens- und Verwaltungs GmbH (ComTex), Düsseldorf, am 13. Februar 2006 die unerlaubt betriebene Anlagevermittlung untersagt.

Über ihr Callcenter warb die ComTex mit unaufgeforderten Anrufen (so genanntes "cold calling") für den Erwerb von Aktien der Fortec Pharma Inc., USA.

Zwischen beiden Gesellschaften bestehen enge personelle Verflechtungen. Ein für das öffentliche Angebot von Wertpapieren in Deutschland erforderlicher Wertpapierprospekt der Fortec Pharma Inc. ist bei der BaFin bisher nicht hinterlegt worden.

Mit der Vermittlung von Aktien betreibt die ComTex die Anlagevermittlung, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.

Die Homepage der ComTex (http://www.fortec-pharma.net/) war heute nicht erreichbar.

Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „ComTex“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet!
Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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