Freitag, März 10, 2006

Kurssturz der Neosino-Aktie nach Aufdeckung des Pillenschwindels

KTAG Rechtsanwälte wird Ansprüche von Neosino-Aktionären prüfen - Erster Börsenskandal im Entry Standard

Recherchen des NDR-Nachrichtenmagazins Panorama ergaben, dass die Neosino AG nahezu wirkungslose Nahrungsergänzungsmittel unter falschen Angaben vertreibt. "Sollte Panorama Recht behalten, dann ist dies ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Nicht nur die Anwender sondern auch die Anleger sind dann getäuscht worden. Interessant ist auch die Rolle des DSB, wir werden genau prüfen, ob sich auch in diese Richtung Ansprüche ergeben", kündigt Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von KTAG Rechtsanwälte, Bremen an. Nach Bekannt werden der Gutachten-Ergebnisse des Max-Planck-Instituts brach der Kurs der Neosino-Aktie um knapp die Hälfte ein. Hatte der Wert am Mittwoch dieser Woche noch bei 124 Euro geschlossen, fiel er nach dem Bericht am Donnerstag bis auf 68 Euro.

Der Neosino AG wird von Panorama vorgeworfen, dass Inhaltstoffe in bestimmten Produkten circa 1000-mal größer sind als angegeben und die beworbene Wirkung nicht aufweisen.

Seit Januar 2006 werden die Neosino-Papiere im Entry Standard der Frankfurter Börse gehandelt. Seit dem 25.10.2005 ermöglicht dieses mit vergleichsweise geringen Auflagen an das Berichtswesen behaftete Segment vor allem kleineren Firmen den Börsengang. RA Dietmar Kälberer: "Trotz den Erfahrungen mit den Betrugsfällen des Neuen Marktes hat der Gesetzgeber die Einführung des Entry Standard mit minimierten Anlegerschutz zugelassen. Es ist typisch für die Kurzsichtigkeit des deutschen Anlegerschutzes, dass schon 4 Monaten nach Einführung des Entry Standards der erste Anlageskandal aufgetreten ist."

Lizenzpartner des Herstellers von Nahrungsergänzungsmitteln ist der FC Bayern München. Inzwischen kündigte jedoch der Generalsekretär des Deutschen Sportbunds (DSB) an, den Vertrag mit Neosino nicht zu verlängern. Der DSB hat Neosino-Produkte offiziell empfohlen und in einem Schreiben an seine 26.000 Vereine den Kauf sogar zu Sonderpreisen angeboten.

Betroffene sollten durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Neosino“ prüfen lassen, ob Ihnen eventuell Ansprüche gegen die Beteiligten zustehen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
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