Landgericht Mannheim spricht Anlegern knapp 150.000 € zu
Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) lege größten Wert auf eine konsequente Kunden- und Allfinanzorientierung, heißt es in der Selbstdarstellung des nach eigenen Angaben weltweit größten eigenständigen Finanzvertriebs. Das Landgericht Mannheim (9 O 257/03) sah das anders: Es verurteile die DVAG zu Schadensersatz an von rund 150.000 €, da die Beratung durch einen DVAG-Vermögensberater nicht den Interessen der Kunden entsprochen habe.
Jahrelang hart gearbeitet und gespart hatten die aus Italien stammenden Eheleute B. Ihr Traum, endlich mietfrei wohnen zu können, lag greifbar nahe, die richtige Eigentumswohnung war gefunden. Zur Finanzierung brauchten sie noch rund 60.000 DM. Hierfür wollte ihnen ein Mitarbeiter der DVAG, einen Kredit vermitteln. Damit begann für die Eheleute B. der Alptraum. Denn der DVAG-Vermögensberater drängte sie in riskante Kredite und Anlagegeschäfte, die ihm selbst und der DVAG gute Provisionen einbrachten.
Statt 60.000 DM Kredit aufzunehmen, wurde die Wohnung bei der Dresdner Bank mit einem Darlehen über 262.000 DM voll finanziert. Zur Sicherung der Finanzierung wurden bei der Aachener und Münchner, die an der DVAG beteiligt ist, eine fondsgebundene Lebensversicherung sowie eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, mit monatlichen Beiträgen von 1.200 DM. Dazu ein Bausparvertrag bei der Badenia Bausparkasse über 262.000 DM zur spätren Tilgung. Die Ersparnisse von 190.000 DM wurden in verschiedene DIT-Aktienfonds der Dresdner-Bank-Tochter Deutscher-Investment-Trust investiert.
Die sichere Rendite aus diesen Fonds würde über den zu zahlenden Kreditzinsen liegen, so dass damit ein Gewinn erzielt würde, lautete die Begründung des DVAG-Vermögensberaters für dieses nicht gänzlich untypische Finanzierungsmodell von DVAG-Beratern.
Dann sanken die Aktienkurse, die Zahlungen der Fonds blieben aus, nur die Zinsen an die Dresdner Bank und die Beiträge für Bausparvertrag und Lebensversicherungen wollten weiter gezahlt werden. Risiken, auf die die Eheleute B. nie hingewiesen wurden.
Der vom Landgericht Mannheim entschiedene Fall zeigt, dass auch die vermeintlich „großen“ der Anlageberatungsbranche, ihrer Beratung an ihren Provisionsinteressen und nicht an den tatsächlichen Interessen und Bedürfnissen der Kunden ausrichten. Das Urteil setzt ein Signal für die Rechte falsch beratener Kunden.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DVAG“ beraten lassen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
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