Mittwoch, März 29, 2006

Apollo Medienfonds - Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

Die in den Jahren 1999 - 2001 mit einem Gesamtzeichnungskapital von 155 Mio. Euro platzierten ApolloMedia-Fonds der ApolloMedia GmbH, Potsdam, bzw. der Chorus GmbH, Ottobrunn sind für die Anleger zu einem finanziellen Fiasko geworden. Die in Heidelberg ansässige Anlegerkanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte rät Anlegern dieser Fonds zur Einleitung rechtlicher Schritte.

Schadenersatzansprüche können bestehen gegen
gegen die ApolloMedia GmbH,
gegen die Stadtsparkasse Köln,
gegen die als Prospektprüferin fungierende Wirtschaftsprüferin, Frau Regine Funke
sowie gegen Anlageberater/-vermittler

Reduziertes Erlöspotenzial
Wie aus den von der Mentora Treuhand im Auftrag der Geschäftsführung unter dem Datum vom 16. März 2005 an die Anleger versandten Zwischenberichten der Fondsgeschäftsführung zur aktuellen Situation hervorgeht, musste die Apollo die Prognosen stark nach unten revidieren. Bei den Media-Fonds 1 und 2 wurde das noch verbleibende Erlöspotenzial aller Filme nun auf zwölf bis 15 Prozent der Produktionskosten geschätzt. Bei den Fonds 3 bis 5 hat Apollo jeweils 20 bis 25, 30 bis 35 beziehungsweise 50 bis 55 Prozent angegeben. Welche Ausschüttungen danach für die Anleger verbleiben, geht aus den Zwischenberichten nicht hervor.

Zweifelhafte Erlösausfallversicherung
Dass die als zentraler und vertrauensbildender Stützpfeiler gedachte Erlösausfallversicherung bei der in Panama ansässigen New England International Surety Inc. die geschuldeten Versicherungsleistungen erbringt, darf bezweifelt werden. Bereits im Jahr 1997 warnten das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und die US-Finanzaufsichtsbehörde Securities and Exchange Comission (SEC) vor der New England International Surety Inc. als Schein-Versicherungsgesellschaft bzw. als Beteiligte an einem Schneeball-System.

Bereits am 24.01.97 warnte das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in einer Presseerklärung vor der New England International Surety Inc. wie folgt:

Die New England International Surety Inc., mit angeblichem Sitz in Panama und Zweigniederlassung in der Schweiz, besitzt keine Erlaubnis zum Betrieb des Direktversicherungsgeschäftes in Deutschland. Eine Anfrage bei der schweizerischen Versicherungsaufsichtsbehörde und umfangreiche Ermittlungen des BAV lassen erhebliche Zweifel aufkommen, ob es sich bei diesem Unternehmen überhaupt um ein lizenziertes Versicherungsunternehmen handelt.

Generell besteht für Versicherungsnehmer, die Verträge bei nicht zugelassenen Versicherungsgesellschaften abschließen, stets die Gefahr, dass die Gesellschaften im Schadenfall nicht leisten bzw. dass Schadenersatzansprüche nicht durchgesetzt werden können. Die SEC informierte am 23.12.97 in ihrem "Litigation Release No. 15601" über die Verstrickungen der New England International Surety Inc. in ein "$20 million Ponzi scheme" (20-Mio.-Dollar-Schneeball-System).

All diese Informationen waren im Internet aufzufinden.

Ermittlungen von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft
Im Verlauf von strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Betruges kam es jüngst zu einer Hausdurchsuchung der Steuerfahndung bei der Fonds-Initiatorin Chorus GmbH, Ottobrunn. Nach Meldung von DER FONDS gehen die Finanzbehörden davon aus, dass die Fondsinvestitionen nicht zu 100 Prozent als steuerlich relevante Filmproduktionskosten verwandt wurden, sondern große Teile direkt zur Absicherung von Erlösgarantien dienten. Von den Ermittlungen betroffen sind die Medienfonds "Apollo Screen", "Apollo Pro Screen" und "Apollo Pro Movie".

Würden die Vorwürfe bestätigt, stände die steuerliche Anerkennung der Anlegerinvestitionen in Frage.

Anleger sollte daher prüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche gegen den Apollo-Fonds zustehen.

Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Apollo Medienfonds“ beraten lassen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
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Telefon: 06071-823780
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