Den BSZ® Anlegerschutzanwälten ist es gelungen, gegen den Gründer und Aufsichtsrat der BFI Bank, Dr. Karlheinz Wehner, einen Arrestbefehl des Oberlandesgerichts Bamberg zu erwirken. Für unsere Mandanten hat das OLG Bamberg die gesamten inländischen Vermögenswerte des Herrn Wehner – diverse Konten und Versicherungen – arrestiert und gepfändet.
In den Entscheidungsgründen hat das OLG festgestellt, dass Herr Wehner als faktischer Geschäftsführer der BFI Bank die Anleger deliktisch geschädigt hat und ein sogenannter Arrestgrund (Besorgnis der Vereitelung der Zwangsvollstreckung) besteht.
Die Anwälte konnten anhand von Unterlagen nachweisen, dass Dr. Wehner in ausländischen Staaten Scheingesellschaften gründete und der Geldwäsche verdächtigt wird. Das Gericht folgte damit der Argumentation der BSZ® Anlegerschutzanwälte, dass den Anlegern nicht zugemutet werden kann, bis zum Abschluss eines Klageverfahrens zu warten. Der Arrestbefehl wurde am 29.03.06 erlassen.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „BFI-Bank“ beraten lassen.
In den Entscheidungsgründen hat das OLG festgestellt, dass Herr Wehner als faktischer Geschäftsführer der BFI Bank die Anleger deliktisch geschädigt hat und ein sogenannter Arrestgrund (Besorgnis der Vereitelung der Zwangsvollstreckung) besteht.
Die Anwälte konnten anhand von Unterlagen nachweisen, dass Dr. Wehner in ausländischen Staaten Scheingesellschaften gründete und der Geldwäsche verdächtigt wird. Das Gericht folgte damit der Argumentation der BSZ® Anlegerschutzanwälte, dass den Anlegern nicht zugemutet werden kann, bis zum Abschluss eines Klageverfahrens zu warten. Der Arrestbefehl wurde am 29.03.06 erlassen.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „BFI-Bank“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet!
Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
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