Freitag, April 07, 2006

Dr. Amann AG : Anleger beklagen sich über zurückgehaltene Ausschüttungen

Die Dr. Amann AG aus Zug hat zahlreiche Immobilienfonds aufgelegt und dabei angeblich über 3 Milliarden SFR platziert. In einigen der uns bekannten Fonds beklagen sich Anleger bei der mit der Führung der BSZ® Interessengemeinschaft „Dr. Amann AG“ betrauten Anlegerschutzkanzlei über eine inakzeptable Geschäftsführung der Fonds durch die Dr. Amann AG.

Nach Informationen der Anlegerschutzanwälte wird beispielsweise die Ausschüttung zurückgehalten und Anleger werden aufgefordert, einem Treuhänder­wechsel zuzustimmen. Der bisherige Treuhänder wurde der Dr. Amann AG wegen dessen kritischer Fragen unbequem.

In einem anderen Fonds ist den BSZ® Anlegerschutzanwälten aufgefallen, dass die Beteiligungsverträge als Darlehen mit garantierter Verzinsung ausgestaltet sind. Bei dieser Form der Vertragsgestaltung handelt es sich nach Ansicht der Rechtsanwälte um das sog. Einlagengeschäft, also ein Bankgeschäft im Sinne des § 1 KWG. Die Dr. Amann AG bräuchte dafür eine Erlaubnis der BaFin. Da diese nicht vorliegt, können die Beteiligungsverträge nichtig und die Einlagen rückforderbar sein.

Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Dr. Amann AG “ beraten lassen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
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