Montag, März 13, 2006

Filmfondsinitiator Chorus: Steuerfahndung durchsucht Büroräume

Nach der Pleite der VIP-Medienfonds ist nun ein weiterer Initiator in das Visier der Steuerfahndung geraten: Wie die Zeitung „Die Welt“ am 11. März 2006 mitteilte, wurde am Donnerstag, den 9. März 2006 die Büroräume der Chorus-Gruppe in München von der Steuerfahndung durchsucht.

Die Steuerfahndung verdächtigt den Initiator, der in den letzten Jahren mehrere Filmfonds wie Apollo oder ApolloProMedia platziert hatte, die Fondsgelder zum Teil nicht für die Produktion von Filmen verwandt, sondern direkt auf Bankkonten zur Finanzierung der Erlösgarantien überwiesen zu haben, so die Welt.

Zwar wies Karsten Mieth, Chef der Chorus-Gruppe, die Vorwürfe zurück, wenn diese sich jedoch erhärten sollten, würden den betroffenen Anlegern hohe Steuernachzahlungen drohen.

Die meisten Filmfonds wurden als Steuersparmodelle ausgestaltet, so wurden bei den Filmfonds der Chorus-Gruppe teilweise Verluste in Höhe von 180 % der Kommanditeinlage gewährt. Diese hohen Steuervorteile wurden jedoch nur gewährt für die Produktion von Filmen. Sollte nun ein Teil der Fondsgelder nicht in die Produktion von Filmen geflossen sein, so wären von den Anlegern die Steuervorteile, zum Teil zumindestens, zu Unrecht in Anspruch genommen worden und das Finanzamt würde die Anleger zur Rückzahlung auffordern, bei den hohen Verlustzuweisungen durchaus ansehnliche Beträge.

Der renommierte Fondsanalyst Stefan Loipfinger, Herausgeber von „Fondstelegramm“, äußerte sich dazu folgendermaßen: „Es war abzusehen, dass nach der VIP-Affäre auch andere Medienfondsinitiatoren mit einem Besuch der Steuerfahndung rechnen mussten.“ Bei dem Initiator VIP wurden im letzten Jahr die Büroräume durchsucht, der Chef, Andreas Schmid, sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Betroffene sollten durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Filmfondsinitiator Chorus“ prüfen lassen, ob Ihnen eventuell Ansprüche gegen die Beteiligten zustehen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

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