Sonntag, März 05, 2006

Goya- vom Nachtclubtraum zur Insolvenzrealität in Rekordzeit

Am 1. Dezember 2005 hat der Berliner Nachtclub „Goya“ seine Pforten geöffnet. Um die Aktien des als Aktiengesellschaft ausgestalteten Clubs an den Mann und an die Frau zu bringen, wurde viel Berliner Prominenz angeheuert, die für die Disco werben sollte. So waren sich unter anderem Alice Brauner, Tochter des Filmproduzenten Atze Brauner, sowie Rolf Eden schnell einig: So einen Club hatte Berlin noch gebraucht, um in der internationalen Nachtschwärmer-Liga wie London oder Paris mitzuspielen und der Stadt ein ganz neues „Ausgehgefühl“ zu vermitteln.

Der Traum währte nur ganz kurz – denn am Freitag, den 3. März 2006 – also nur 3 Monate nach der Eröffnung, hat das Goya beim Amtsgericht Charlottenburg Insolvenzantrag gestellt.

Zwar soll der Betrieb des rund 10 Millionen Euro teuren Goya vorerst weitergehen, Leidtragende der Pleite werden jedoch vor allem die beteiligten Handwerksfirmen sein, die nun wohl auf einen Großteil ihrer Forderungen in Millionenhöhe werden verzichten müssen, und die rund 2.700 Aktionäre des Goya, die nun um ihre Einlagen fürchten. Nach Auskunft der zur Insolvenzverwalterin bestellten Kanzlei Leonhardt und Partner sollen sich die offenen Rechnungen des Unternehmens auf ca. 4,5 Millionen Euro belaufen.

Wie die Berliner Zeitung in der Ausgabe vom 4./5. März mitteilt, wurden als Ursachen für die Insolvenz zum einen die um mindestens 30 Prozent überschrittenen Baukosten genannt. So hatte „Stararchitekt“ Prof. Hans Kollhoff den Club nach 20er Jahre-Anmutung umgebaut und sich auf einer Veranstaltung im Februar 2006 noch optimistisch gegeben, dass „das Sanierungskonzept greifen würde“.

Zum anderen seien die Umsatzerwartungen deutlich hinter den Vorgaben zurückgeblieben: So hätten laut Berliner Zeitung weder das zahlende Publikum noch die Aktionäre ausreichend an der angeblich „größten Cocktail-Bar der Welt getrunken.“

Das Management des Goya gab weiterhin an, dass der Club in der Anfangszeit leider auch mit einem reinen Aktionärsclub verwechselt worden sei und daher zahlendes Publikum ausgeblieben sei. Von anderer Seite wurde jedoch von Anfang an Kritik an den mit bis zu 10 € sehr teuren Eintrittspreisen laut.

Ob noch andere Gründe für die Insolvenz ausschlaggebend gewesen sein könnten und ob sogar die Initiatoren für die Pleite verantwortlich gemacht werden können, wird gerade geprüft: So kam es auch zur Entmachtung des bisherigen Vorstandschefs Peter Glückstein durch den Aufsichtsrat, hier wurde Kritik laut, dass die Buchführung des Goya nicht ordnungsgemäß gewesen sein soll.

„Wenn so ein Laden nach einem Jahr pleite geht, so ist vielleicht von Pech und negativen Gesamtumständen auszugehen. Da der Club jedoch bereits nach wenigen Wochen hoch überschuldet insolvent wurde, ist es auf jeden Fall nicht völlig abwegig, sich die Frage zu stellen, ob nicht vielleicht die Initiatoren doch eine größere Verantwortung an der Pleite trifft,“ so der Berliner Rechtsanwalt Walter Späth, MScRE, Partner von Rohde & Späth und BSZ®-Vertrauensanwalt.

Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft “Goya“ beraten lassen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

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