Jedes Jahr verlieren Kapitalanleger in
Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen und Falsch- bzw.
Schlechtberatung. Jahr für Jahr werden Unsummen für windige Anlagemodelle
aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten.
Diese gigantische Geldvernichtung verursacht
wirtschaftlichen Schaden von ungeahntem Ausmaß und ist mitunter auch mit dem
Beziehungsgeflecht organisierter Kriminalität gepaart mit Geldwäsche vernetzt.
Sehr viele geschröpfte Anleger haben nicht mehr die innere Kraft und oft auch
nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen
vorzugehen. Denn gerade im Kapitalmarktbereich ist mit besonders langwierigen
und teuren Prozessen zu rechnen.
Der BSZ e.V. und die mit ihm kooperierende
Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen Rechtssuchenden, insbesondere
betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt
einerseits durch kompetente Beratung von fachkundigen Rechtsanwälten,
andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur
Rechtsdurchsetzung. Dieser Prozessfinanzierer
finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher
Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu seinen Spezialgebieten zählt die
Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.
Derzeit finanziert die
Prozessfinanzierungsgesellschaft fur ihre Klienten mehr als 100 Schadenersatz-
und Rechtsschutzdeckungsprozesse gegen Banken und Versicherungen mit einer Gesamtschadenssumme
in Höhe von uber 15 Millionen Euro.
Prozessfinanzierung
- was ist das?
Gerichtsverfahren zu führen ist aufwändig und
teuer. Oftmals scheuen Kläger daher das Prozesskostenrisiko und meiden den Weg
zum Gericht. Stattdessen kann eine Prozessfinanzierung die Lösung sein: Der
Kläger lässt sich den Prozess gegen eine reine Erfolgsbeteiligung finanzieren
und entledigt sich damit des Gebührenrisikos.
Gerichtsverfahren sind teuer – oft fehlt den
Klägern das Geld und sie scheuen das Risiko. Wenn Sie als Kläger Ihr gutes
Recht vor Gericht durchsetzen wollen, brauchen Sie viel Geld und einen langen
Atem.
Zunächst
müssen Sie Vorschüsse für Gericht, Anwalt, Sachverständige und Zeugen
zahlen, und zwar für jede Instanz erneut. Sollten Sie verlieren, tragen Sie
dann dazu auch noch die Kosten der Gegenseite.
In vielen Fällen tritt eine
Rechtsschutzversicherung nicht für diese Kosten ein.
Eine wirtschaftlich interessante Lösung
bietet die Prozessfinanzierung. Diese übernimmt das Kostenrisiko, finanziert
den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen - die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten
Sie beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie
eigenes Geld einsetzen.
Was wird finanziert?
außergerichtliche
und gerichtliche Verfahren.durch eine oder mehrere Instanzen:
·
Kapitalanlageverluste
Versicherungsstreitigkeiten
Lebensversicherungen
Fondsverluste
Schadensersatz bei Personenschäden
Falschberatung durch Banken
Fehlberatung durch Rechtsanwälte
·
nationale
und internationale Schiedsverfahren
in
Deutschland, Österreich, Liechtenstein
und der Schweiz.
Folgenden
Voraussetzungen müssen bei dem mit dem
BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierer erfüllt sein:
der Streitwert soll 30.000 EURO oder mehr betragen
die Bonität des Gegners muß gewährleistet
sein
es muß eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit
bei der Durchsetzung Ihres Rechtsanspruch vorliegen
Geeignet sind also Fälle aus dem
Anlagebreich, dem Versicherungsbereich und dem Gesundheitswesen, bei denen sich
die Klage auf eine konkrete Anspruchssumme richtet.
So
funktioniert Ihre Prozessfinanzierung
Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber
einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?
Dann stellen Sie eine Finanzierungsanfrage.
Auf Basis der von Ihnen übermittelten
Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten
Partner-Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher
Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres
Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch
erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht
einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der
mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft ein
verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten. Die
vertragliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung beinhaltet u.a. die prozentuelle Höhe
der Erfolgsprovision des Finanzierers sowie die Modalitäten des Prozesses sowie
des Finanzierungsvertrags.
Sie
haben bereits einen Anwalt?
Ihr Rechtsanwalt hat Ihren Rechtsanspruch berfeits
geprüft, die Erfolgsaussichten des Anspruchs positiv bewertet und Sie
interessieren sich nun für die Übernahme der Prozesskosten? Dann übermitteln
Sie dem Prozessfinanzierer die Klageschrift und alle weiteren notwendigen
Anlagen. Anhand der übermittelten Unterlagen prüft dieser eine mögliche
Übernahme der Prozesskosten für Ihr Verfahren. Nach positiver Beurteilung der
Ansprüche erhalten Sie vom Finanzierer ein verbindliches Vertragsangebot zur
Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.
Fazit:
Den ausgeplünderten Kapitalanlegern helfen
auch die guten Ratschläge der Verbraucherschützer nichts, wenn das Geld schon
weg ist. Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen.
Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer
Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ
schnell ändern.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben
Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne
Kostenrisiko durchzusetzen.Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Selbst
wenn die Liquidität vorhanden ist, ist eine externe Prozesskostenfinanzierung
häufig die bessere Wahl.
Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen..
Wir sind Ihr perfekter Ansprechpartner fur
die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche gegen Banken und Versicherungen. Mit
der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite
kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen
Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die
Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt
es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung beizutreten.
Weitere
Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
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