Dienstag, Mai 12, 2015

Marketing Terminal GmbH: AG München eröffnet Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht München hat das reguläre Insolvenzverfahren über die Marketing Terminal GmbH eröffnet (Az.: 1507 IN 3130/14).


Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Cramer aus München bestellt. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 16. Juli 2015 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Der Fall der Marketing Terminal GmbH sorgte vor einem knappen Jahr für Aufsehen. Rund 9000 Anleger sollen dabei mit einem raffinierten Schneeballsystem um ihr Geld gebracht worden sein. Dabei versprach die Marketing Terminal GmbH ihren Anlegern mit Internet-Werbung schnell ans „große Geld“ zu kommen. Schon mit geringen Einsätzen sollte viel Geld verdient werden können. 

Tatsächlich flossen auch zunächst die Ausschüttungen an die Anleger. Allerdings wurden diese wahrscheinlich nicht aus Gewinnen generiert, sondern mit dem Geld neuer Anleger finanziert. Der geschätzte Schaden soll sich auf rund 40 Millionen Euro belaufen. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Wie bei jedem Schneeballsystem war auch hier das Ende vorprogrammiert. Im Sommer 2014 flog das System schließlich auf.“ Die Polizei Kempten entlarvte den mutmaßlichen Betrug. Der Geschäftsführer der Marketing Terminal GmbH sitzt in Untersuchungshaft, weitere Ermittlungen laufen.

Der Insolvenzantrag der Marketing Terminal GmbH ließ nicht lange auf sich warten und wurde schon im September 2014 gestellt. Das reguläre Insolvenzverfahren wurde jetzt am Amtsgericht München eröffnet. Für die geschädigten Anleger gilt es nun, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dazu werden sie voraussichtlich in Kürze angeschrieben. Cäsar-Preller: „Die Anmeldung ist wichtig. Denn nur angemeldete Forderungen können auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.“ Immerhin konnte der Insolvenzverwalter bisher Vermögensgegenstände im Wert von rund einer Millionen Euro sicherstellen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Diese Summe werde sich wahrscheinlich noch erhöhen, so dass die Gläubiger wahrscheinlich mit einer höheren Insolvenzquote als in vergleichbaren Verfahren rechnen dürften.

„Das ist zwar ein Trost. Aber die Insolvenzmasse wird voraussichtlich nicht ausreichen, um alle Forderungen zu bedienen. Daher sollten die Anleger auch nicht die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus den Augen verlieren. Die Ansprüche können sich z.B. gegen die Personen richten, die das mutmaßliche Schneeballsystem betrieben haben“, sagt der Anwalt. Dies könne parallel zum Insolvenzverfahren geschehen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Marketing Terminal GmbH". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
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können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Bildquelle: © Petra Bork / pixelio.de 
   
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Cp

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