Investoren, die sich an Containerschiffsfonds beteiligt haben, drohen aufgrund der Finanzkrise hohe Verluste. Hinzu kommt, dass zahlreiche Anleger ihre Beteiligung finanziert haben und die Darlehen weiter bedienen müssen.
Sichere Anlage?
Bis ins Jahr 2008 konnten sich Anleger über gute Renditen bei verhältnismäßig sicheren Investitionen freuen. Doch was vor einem Jahr noch recht sicher schien, erweist sich nun vielfach als trügerisch. Seitdem die Frachtraten des (BDI) Baltic Dry Index von ihrem Höchststand von über 11000 Punkten auf nunmehr 667 Punkte im Dezember 2008 gesunken, Charterer insolvent und zahlreiche Schiffe ohne Aufträge sind, entpuppen sich Schiffsbeteiligungen als höchst riskant. Betroffen sind insbesondere die in Containerschiffe investierenden Schiffsfonds, da hier ein besonders großes Überangebot im Verhältnis zur aktuellen Nachfrage besteht.
Totalverlust und Nachschüsse möglich
Besonders junge Schiffsfonds, auf deren Schiffen noch hohe Hypotheken lasten, sind aufgrund des Einbruchs der Frachtraten nicht mehr in der Lage, ihre Kreditzinsen aufzubringen, geschweige denn die Kredite zu tilgen. Zahlreiche Anleger fürchten infolge dessen um ihre Investments und werden derzeit mit der Rückforderung von Ausschüttungen oder sogar dem Totalverlust ihrer Einlage konfrontiert.
In letzter Zeit wandten sich verstärkt Anleger an die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, die ihre Schiffsbeteiligungen per Kredit finanziert haben. Zusätzlich zu den oben genannten Schwierigkeiten haben diese Anleger das Problem, dass sie weiterhin ihre persönlichen Darlehen bedienen müssen.
Anleger können sich wehren
Schiffsfondsanleger müssen der negativen Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Für sie bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, ihre Beteiligungen rückabzuwickeln. Zu nennen ist hierbei insbesondere ein Vorgehen gegen die Verantwortlichen der Schiffsfonds. Als Möglichkeit kommt z.B. die Prospekthaftung in Frage. Hier wird geprüft, ob die Prospektverantwortlichen die Risiken des Fonds richtig und vollständig dargestellt haben. Sollten Prospektfehler festgestellt werden, können Schadensersatzansprüche gegen die Fondsinitiatoren geltend gemacht werden.
Anlageberater in der Pflicht
Als weitere Anspruchsgegner kommen die Anlageberater der Fondsbeteiligungen in Betracht. Ihnen obliegen nach der aktuellen Rechtsprechung erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. Anlageberater sind dazu verpflichtet, die Anleger ausführlich und verständlich über die möglichen Risiken der jeweiligen Schiffsfondsbeteiligung aufzuklären. Kommen sie dieser Aufklärungspflicht nicht oder nur bedingt nach, machen sie sich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus auch noch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Was ist zu tun?
Viele beunruhigte Schiffsfondsanleger fragen sich, wie sie sich jetzt verhalten sollen. Insbesondere zum Jahresende ist Vorsicht wegen etwaiger Verjährungsfristen geboten. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah durch eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Sichere Anlage?
Bis ins Jahr 2008 konnten sich Anleger über gute Renditen bei verhältnismäßig sicheren Investitionen freuen. Doch was vor einem Jahr noch recht sicher schien, erweist sich nun vielfach als trügerisch. Seitdem die Frachtraten des (BDI) Baltic Dry Index von ihrem Höchststand von über 11000 Punkten auf nunmehr 667 Punkte im Dezember 2008 gesunken, Charterer insolvent und zahlreiche Schiffe ohne Aufträge sind, entpuppen sich Schiffsbeteiligungen als höchst riskant. Betroffen sind insbesondere die in Containerschiffe investierenden Schiffsfonds, da hier ein besonders großes Überangebot im Verhältnis zur aktuellen Nachfrage besteht.
Totalverlust und Nachschüsse möglich
Besonders junge Schiffsfonds, auf deren Schiffen noch hohe Hypotheken lasten, sind aufgrund des Einbruchs der Frachtraten nicht mehr in der Lage, ihre Kreditzinsen aufzubringen, geschweige denn die Kredite zu tilgen. Zahlreiche Anleger fürchten infolge dessen um ihre Investments und werden derzeit mit der Rückforderung von Ausschüttungen oder sogar dem Totalverlust ihrer Einlage konfrontiert.
In letzter Zeit wandten sich verstärkt Anleger an die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, die ihre Schiffsbeteiligungen per Kredit finanziert haben. Zusätzlich zu den oben genannten Schwierigkeiten haben diese Anleger das Problem, dass sie weiterhin ihre persönlichen Darlehen bedienen müssen.
Anleger können sich wehren
Schiffsfondsanleger müssen der negativen Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Für sie bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, ihre Beteiligungen rückabzuwickeln. Zu nennen ist hierbei insbesondere ein Vorgehen gegen die Verantwortlichen der Schiffsfonds. Als Möglichkeit kommt z.B. die Prospekthaftung in Frage. Hier wird geprüft, ob die Prospektverantwortlichen die Risiken des Fonds richtig und vollständig dargestellt haben. Sollten Prospektfehler festgestellt werden, können Schadensersatzansprüche gegen die Fondsinitiatoren geltend gemacht werden.
Anlageberater in der Pflicht
Als weitere Anspruchsgegner kommen die Anlageberater der Fondsbeteiligungen in Betracht. Ihnen obliegen nach der aktuellen Rechtsprechung erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. Anlageberater sind dazu verpflichtet, die Anleger ausführlich und verständlich über die möglichen Risiken der jeweiligen Schiffsfondsbeteiligung aufzuklären. Kommen sie dieser Aufklärungspflicht nicht oder nur bedingt nach, machen sie sich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus auch noch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Was ist zu tun?
Viele beunruhigte Schiffsfondsanleger fragen sich, wie sie sich jetzt verhalten sollen. Insbesondere zum Jahresende ist Vorsicht wegen etwaiger Verjährungsfristen geboten. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah durch eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.