Landgericht Düsseldorf verurteilt Mercurion AG zum Schadensersatz. BSZ-Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte erzielen einen weiteren Erfolg für Anleger der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG.
Nachdem bereits das
OLG Köln, Urteil vom 15.04.2008,
OLG Köln, Urteil vom 19.08.2008 sowie das
LG Ellwangen, Urteil vom 16.04.2009
Anlegern wegen der fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit Beteiligungen an den Medienfonds Apollo Media GmbH & Co. 3., 4. und / oder 5. Filmproduktion KG Schadensersatz zugesprochen haben, hat das Landgericht Düsseldorf die anlegerfreundliche Rechtsprechung mit seiner Entscheidung vom 18.09.2009 bestätigt.
Mit Urteil vom 18.09.2009 hat das Landgericht Düsseldorf der von den BSZ-Vertrauensanwälten CLLB Rechtsanwälte vertretenen Klägerin Schadenersatz in Höhe von € 26.709,67 gegen die beratende Gesellschaft Mercurion AG zugesprochen. Auf deren Empfehlung hin hatte der Anleger, dessen Schadensersatzanspruch von der Klägerin geltend gemacht wurde, eine Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG erworben.
Hintergrund für die Verurteilung der Mercurion AG war die unterbliebene Aufklärung des Anlegers vor der Anlageentscheidung darüber, dass bereits am 24.1.1997 vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Zweifel an der Seriosität und Bonität des Erlösausfallversicherers des Fonds, nämlich der New England International Surety Inc. (NEIS) geäußert wurden. Die Ansprüche seien nicht verjährt, so das Gericht, da selbst aus Geschäftsberichten bis Ende 2005 keine konkreten Tatsachen zu entnehmen seien im Hinblick auf die Falschberatung zum Erlösausfallversicherer NEIS.
Das Urteil, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der BSZ Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte, hat ebenso wie die bereits in 2008 von der Kanzlei erstrittenen Urteile des 24. Senats des OLG Köln sowie das im April 2009 erstrittene Urteil des LG Ellwangen zugunsten geschädigter Anleger von Apollo – Medienfonds weitreichende Konsequenzen für alle Anleger der Apollo Media Fonds 3, 4 und 5.
Sofern Anleger vorgenannter Medienfonds von ihren Beratern nicht darüber aufgeklärt wurden, dass das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bereits mit Pressemitteilung vom 24.01.1997 vor der Erlösausfallversicherung NEIS gewarnt hatte, besteht nach Auffassung der Landgerichte Düsseldorf und Ellwangen sowie des Oberlandesgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Hamm Anspruch auf vollen Schadenersatz. Die Schadensersatzansprüche sind nach Ansicht dieser Gerichte nicht verjährt.
Anlegern der Apollo Media Fonds 3, 4 und 5 ist daher nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der BSZ-Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte, der die Klageparteien in den Verfahren vor den Landgerichten Düsseldorf und Ellwangen sowie dem Oberlandesgericht Köln vertrat, dringend anzuraten, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.
Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Apollo Medienfonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.09.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Nachdem bereits das
OLG Köln, Urteil vom 15.04.2008,
OLG Köln, Urteil vom 19.08.2008 sowie das
LG Ellwangen, Urteil vom 16.04.2009
Anlegern wegen der fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit Beteiligungen an den Medienfonds Apollo Media GmbH & Co. 3., 4. und / oder 5. Filmproduktion KG Schadensersatz zugesprochen haben, hat das Landgericht Düsseldorf die anlegerfreundliche Rechtsprechung mit seiner Entscheidung vom 18.09.2009 bestätigt.
Mit Urteil vom 18.09.2009 hat das Landgericht Düsseldorf der von den BSZ-Vertrauensanwälten CLLB Rechtsanwälte vertretenen Klägerin Schadenersatz in Höhe von € 26.709,67 gegen die beratende Gesellschaft Mercurion AG zugesprochen. Auf deren Empfehlung hin hatte der Anleger, dessen Schadensersatzanspruch von der Klägerin geltend gemacht wurde, eine Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG erworben.
Hintergrund für die Verurteilung der Mercurion AG war die unterbliebene Aufklärung des Anlegers vor der Anlageentscheidung darüber, dass bereits am 24.1.1997 vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Zweifel an der Seriosität und Bonität des Erlösausfallversicherers des Fonds, nämlich der New England International Surety Inc. (NEIS) geäußert wurden. Die Ansprüche seien nicht verjährt, so das Gericht, da selbst aus Geschäftsberichten bis Ende 2005 keine konkreten Tatsachen zu entnehmen seien im Hinblick auf die Falschberatung zum Erlösausfallversicherer NEIS.
Das Urteil, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der BSZ Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte, hat ebenso wie die bereits in 2008 von der Kanzlei erstrittenen Urteile des 24. Senats des OLG Köln sowie das im April 2009 erstrittene Urteil des LG Ellwangen zugunsten geschädigter Anleger von Apollo – Medienfonds weitreichende Konsequenzen für alle Anleger der Apollo Media Fonds 3, 4 und 5.
Sofern Anleger vorgenannter Medienfonds von ihren Beratern nicht darüber aufgeklärt wurden, dass das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bereits mit Pressemitteilung vom 24.01.1997 vor der Erlösausfallversicherung NEIS gewarnt hatte, besteht nach Auffassung der Landgerichte Düsseldorf und Ellwangen sowie des Oberlandesgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Hamm Anspruch auf vollen Schadenersatz. Die Schadensersatzansprüche sind nach Ansicht dieser Gerichte nicht verjährt.
Anlegern der Apollo Media Fonds 3, 4 und 5 ist daher nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der BSZ-Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte, der die Klageparteien in den Verfahren vor den Landgerichten Düsseldorf und Ellwangen sowie dem Oberlandesgericht Köln vertrat, dringend anzuraten, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.
Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Apollo Medienfonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.09.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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