Erneut steht der CAPITAL GARANT Ratenfonds, Nachfolger des CAPITAL GARANTIEFONDS 02 GmbH & Co KG, im Visier kritischer Berichterstattung der Fachmedien. So hatte die Online-Ausgabe des bekannten Manager-Magazins mit ausführlicher Berichtserstattung am 30.09.2009 zur Bewertung von geschlossenen Fonds durch den TÜV-Nord auch auf die fragwürdige Bewertung des Capital Garant Ratenfonds aus Neubiberg verwiesen.
Wie schon vorher das Fachmagazin "Capital" in der Ausgabe 08/2009 und die "Financial Times Deutschland" wird als bezeichnendes Beispiel für die mehrfach in den Medien kritisierten Bewertungspraktiken des TÜV im Zusammenhang mit Fondskonstruktionen immer wieder auf den Capital Garant Ratenfonds verwiesen.
Obwohl die Gültigkeit des kritisierten "TÜV-Siegels" mit dem umstrittenen Prädikat "sehr gut" zum 10.07.2009 bereits abgelaufen ist, bewirbt die Capital Garant Gruppe auf Ihrer Internetseite plakativ weiterhin das Fondskonzept des Capital Garant Ratenfonds. Ob dieses Fondskonzept allerdings besser aufgeht als das Konzept des Vorgängers CAPITAL GARANTIEFONDS 02 GmbH & Co KG bleibt abzuwarten.
So hatte der Vorgänger Capital Garantiefonds 02 nach erheblichen Verlusten in den Vorjahren auch im Jahr 2008 einen deutlichen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet. Die Vertrauensanwälte des BSZ e.V. von der Kanzlei MHG Rechtsanwälte aus Jena sehen daher für diesen Fonds kaum noch Aussichten auf Erfolg und befürchten ein vorzeitiges Ende. Fondsgesellschafter, die von der Rechtsanwaltskanzlei MHG Jena vertreten werden, erklären regelmäßig die außerordentliche Kündigung und suchen damit lieber den vorzeitigen Fondsausstieg. BSZ-Rechtsanwalt Steffen Hielscher von MHG Jena erklärt: "Mit der Kündigung wird neben dem vertraglich zugesicherten Abfindungsguthaben Schadensersatz gegenüber der Fondsgesellschaft für die Anleger geltend gemacht."
Für Anleger interessant sein dürften im Falle einer Fehlinvestition bei ihrem Engagement am Capital Garant Ratenfonds die Ausführungen im Bericht des Manager-Magazins zur möglichen Haftung des TÜV bei nachgewiesener Fehlbewertung. So sehen Fachleute wie der im Bericht benannte Rechtsanwalt Fiala die Möglichkeit einer solchen Schadensersatzverpflichtung des TÜV.
Anleger, denen Fondskonstruktionen mit Hinweis auf ein TÜV-Siegel angeboten werden, sollten sich also nicht allein darauf verlassen und sich gegebenenfalls vorher eine fachliche und unabhängige Finanzberatung suchen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „CAPITAL GARANT Ratenfonds" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Wie schon vorher das Fachmagazin "Capital" in der Ausgabe 08/2009 und die "Financial Times Deutschland" wird als bezeichnendes Beispiel für die mehrfach in den Medien kritisierten Bewertungspraktiken des TÜV im Zusammenhang mit Fondskonstruktionen immer wieder auf den Capital Garant Ratenfonds verwiesen.
Obwohl die Gültigkeit des kritisierten "TÜV-Siegels" mit dem umstrittenen Prädikat "sehr gut" zum 10.07.2009 bereits abgelaufen ist, bewirbt die Capital Garant Gruppe auf Ihrer Internetseite plakativ weiterhin das Fondskonzept des Capital Garant Ratenfonds. Ob dieses Fondskonzept allerdings besser aufgeht als das Konzept des Vorgängers CAPITAL GARANTIEFONDS 02 GmbH & Co KG bleibt abzuwarten.
So hatte der Vorgänger Capital Garantiefonds 02 nach erheblichen Verlusten in den Vorjahren auch im Jahr 2008 einen deutlichen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet. Die Vertrauensanwälte des BSZ e.V. von der Kanzlei MHG Rechtsanwälte aus Jena sehen daher für diesen Fonds kaum noch Aussichten auf Erfolg und befürchten ein vorzeitiges Ende. Fondsgesellschafter, die von der Rechtsanwaltskanzlei MHG Jena vertreten werden, erklären regelmäßig die außerordentliche Kündigung und suchen damit lieber den vorzeitigen Fondsausstieg. BSZ-Rechtsanwalt Steffen Hielscher von MHG Jena erklärt: "Mit der Kündigung wird neben dem vertraglich zugesicherten Abfindungsguthaben Schadensersatz gegenüber der Fondsgesellschaft für die Anleger geltend gemacht."
Für Anleger interessant sein dürften im Falle einer Fehlinvestition bei ihrem Engagement am Capital Garant Ratenfonds die Ausführungen im Bericht des Manager-Magazins zur möglichen Haftung des TÜV bei nachgewiesener Fehlbewertung. So sehen Fachleute wie der im Bericht benannte Rechtsanwalt Fiala die Möglichkeit einer solchen Schadensersatzverpflichtung des TÜV.
Anleger, denen Fondskonstruktionen mit Hinweis auf ein TÜV-Siegel angeboten werden, sollten sich also nicht allein darauf verlassen und sich gegebenenfalls vorher eine fachliche und unabhängige Finanzberatung suchen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „CAPITAL GARANT Ratenfonds" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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