Vor einem Jahr wurde Lehman Brothers insolvent. BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Lehman-Zertifikate im BSZ e.V. kann erste große Erfolge verbuchen! Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Rohde & Späth.
Vor einem Jahr ging die US-Investmentbank Lehman Brothers in die Insolvenz. Durch diese Pleite wurden nicht nur Milliardenwerte vernichtet, sondern auch ca. 50.000 deutsche Anleger, die ihr Geld in Zertifikaten von Lehman Brothers angelegt hatten, wurden auf einen Schlag mit dem Totalverlust ihrer Anlagen konfrontiert, der Schaden für die deutschen Zertifikate-Anleger dürfte sich auf ca. 500 Mio. Euro belaufen.
Inzwischen haben sich nicht nur mehrere hundert Anleger der Interessengemeinschaft "Lehman-Zertifikate" im BSZ e.V. angeschlossen, sondern es konnten im Verlauf dieses Jahres von der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Lehman-Zertifikate, die von mehreren renommierten BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus ganz Deutschland betreut wird, auch die ersten großen Erfolge erzielt werden:
So wurde in einem ersten Fall, der von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth aus Berlin geführt wurde, die Postbank vom Landgericht Potsdam zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von ca. 38.000,- Euro an die dortigen Anleger wegen der Vermittlung von Lehman Brothers-Zertifikaten verurteilt (Urteil des LG Potsdam vom 24.06.2009, Az. 8 O 61/09), noch nicht rechtskräftig).
Zahlreiche weitere Klagen werden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten zur Zeit für Geschädigte vor Gerichten in ganz Deutschland geführt, die nächsten Urteile sind in Kürze zu erwarten. In einigen Fällen ist es den BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien inzwischen auch gelungen, vernünftige Vergleiche für die Geschädigten mit den vermittelnden Banken abzuschließen, in denen die Geschädigten zwischen 45 % und, bei kleineren Beträgen, 100 % ihres Schadens ersetzt erhielten, aktuell zum Beispiel in einem Vergleich, der von der Kanzlei Rohde & Späth für eine Geschädigte geschlossen wurde, die ca. 42.000 Euro verloren hatte und ca. 25.400 Euro und somit ca. 60 % ihres Schadens von der Frankfurter Sparkasse ersetzt erhält (Az. 2-19 O 193/09 vor dem LG Frankfurt am Main).
Inzwischen konnten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten auch vielfältige Informationen zu der wichtigen Frage zusammen getragen werden, in welcher Höhe die vermittelnden Banken Provisionen, sog. "kick-backs", für die Vermittlung der Lehman-Zertifikate erhalten haben, für viele Fälle konnte ermittelt werden, welche Provisionen die vermittelnden Banken erhielten. In vielen Fällen ist es den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten dabei gelungen, für rechtsschutzversicherte Geschädigte Kostenschutz bei den diversen Rechtsschutzversicherungen zu erreichen, in einigen Fällen konnten Rechtsschutzversicherungen, die zunächst Kostenschutz verwehrt hatten, doch noch dazu bewegt werden, die Kosten für den Rechtsstreit zu übernehmen.
Der BSZ e.V. befragt zum Jahrestag der Lehman Brothers-Pleite BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth zum Stand der Dinge:
BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, was werfen Sie den vermittelnden Banken, die die diversen Lehman-Brothers-Zertifikate vermittelt haben, vor?
Dr. Späth: Oftmals sind die Zertifikate von den Banken an ältere, unerfahrene und sicherheitsorientierte Anleger vermittelt worden, ohne dass auf die Risiken, nämlich das Totalverlustrisiko durch das Emittentenrisiko, ordnungsgemäß hingewiesen worden wäre. Auf das Provisionsinteresse der Banken wurde oftmals ebenfalls zur unzureichend hingewiesen. In ca. 75 % der Fälle wurde meiner Meinung nach falsch beraten.
BSZ e.V: Sie haben beim BSZ e.V. bereits vor ca. 11 Monaten die Vermutung geäußert, dass die vermittelnden Banken oftmals schadensersatzpflichtig sein könnten. Wie sehen derzeit die Chancen der Geschädigten vor deutschen Gerichten aus?
Dr. Späth: Gegenwärtig recht gut, in einer Reihe von Urteilen wurden inzwischen diverse Banken von diversen Gerichten zum Schadensersatz an die Anleger verurteilt. Auch wenn in einigen Fällen die Klagen Geschädigter abgewiesen wurden und noch keine Urteile der zweiten Instanz vorliegen, machen die bisherigen Klage stattgebenden Urteile Mut und zeigen, dass inzwischen auch die Gerichte oftmals erkennen, dass viele Betroffene falsch beraten wurden.
BSZ e.V.: Ihre Kanzlei konnte inzwischen ein erstes, noch nicht rechtskräftiges, Urteil vor dem Landgericht Potsdam erstreiten, in dem die Postbank zu vollumfänglichen Schadensersatz verurteilt wurde, was können Sie hierzu sagen?
Dr. Späth: Wir freuen uns über diesen Erfolg unserer Kanzlei, der auch, zusammen mit den anderen bereits in Sachen Lehman Brothers ergangenen Urteilen vor deutschen Gerichten, die nicht von uns erstritten wurden, bestätigt, dass die Geschädigten durchaus mehr Argumente zur Verfügung haben, als ursprünglich angenommen wurde.
So kommt das Landgericht Potsdam eindeutig zu dem, meiner Meinung nach richtigen Schluss, dass der Anleger auch auf ein nur theoretisches Emittentenrisiko hingewiesen werden müsse. In diversen Urteilen wurde inzwischen auch bestätigt, dass die vermittelnden Banken den Anleger auf erhaltene Provisionen und Rückvergütungen, sog. "Kick-Backs", ausdrücklich hinweisen müssen, was oftmals nicht geschehen ist. Der Anleger muss erkennen können, ob die Bank die Zertifikate, bei deren Vermittlung unserer Erkenntnis nach oftmals besonders hohe Provisionen geflossen sind, eventuell nur aus eigenem Provisionsinteresse vermittelt und somit eine Interessenkollision vorliegen könnte. Auch freuen wir uns, dass inzwischen von diversen Gerichten, so auch dem Landgericht Potsdam, entschieden wurde, dass ein Anleger auf die fehlende Einlagensicherung bei Zertifikaten hingewiesen werden muss.
BSZ e.V.: Sie haben bereits im November 2008 dem BSZ e.V. gegenüber geäußert, dass dies ein wichtiges Argument ist. Der unterbliebene Hinweis auf die fehlende Einlagensicherung ist somit ein wesentlicher Faktor?
Dr. Späth: In vielen Fällen ja. Wer vorher z.B. spekulative Anlagen hatte, für die ebenfalls keine Einlagensicherung bestand oder nicht von einer bestehenden Einlagensicherung ausging, wird sich natürlich nur schwer darauf berufen können. Wenn ein Anleger allerdings eine sichere Anlage wünschte, eventuell vorher sogar sein Geld in einer einlagensicherungsgeschützten Anlage investiert hatte, für den ist die Tatsache, dass er nicht auf die fehlende Einlagensicherung hingewiesen werden wurde, ein sehr gutes Argument. Auch der BGH hat vor kurzem entschieden, dass ein Anleger, der eine sichere Anlage wünscht, auf die nicht bestehende Einlagensicherung hingewiesen werden muss.
BSZ e.V.: Was halten Sie von dem Entschädigungsangebot der Citibank und gibt es inzwischen vergleichbare Angebote von anderen Banken?
Dr. Späth: Das Entschädigungsangebot der Citibank ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass auch andere Banken dem Beispiel folgen und zu einer derartigen Schadensregulierung beitragen werden. Allerdings muss klar gesagt werden, dass das Angebot der Citibank nicht ausreichend ist, denn es erhalten nur ca. 25 % der Citibank-Kunden, die ihr Geld in Lehman-Zertifikaten angelegt haben, nach einem Punktesystem zwischen 20 - 80 % ihres Schadens, durchschnittlich wohl ca. 50 % des angelegten Geldes, zurück. Das heißt aber auch, dass ca. 75 % der Kunden der Citibank überhaupt kein Geld zurück erhalten. Nicht gerecht ist meiner Ansicht nach z.B. bei dem Entschädigungsangebot, dass Kunden, die bereits vorher Zertifikate erworben hatten, überhaupt nicht von der Entschädigung berücksichtigt werden, denn in mehreren Fällen wurden diversen unerfahrenen und sicherheitsorientierten Citibank-Kunden vom selben Berater bereits vorher andere Zertifikate vermittelt, ohne dass die Kunden auch hier wussten, worauf sie sich bei diesen vorher erworbenen Zertifikaten einließen.
Andere Banken zeigen sich noch sehr stur, was großflächige Entschädigungsregelungen angeht, allerdings ist meine Beobachtung, dass auch diverse andere Banken inzwischen, aufgrund der zugunsten von Anlegern entschiedenen Urteile, erkennen, dass die Prozessrisiken für sie nicht unerheblich sind und in Einzelfällen inzwischen durchaus vergleichsbereit sind. Ich gehe davon aus, dass die Vergleichsbereitschaft der Banken weiter zunehmen dürfte, sobald weitere Prozesse zugunsten von Anlegern entschieden werden.
BSZ e.V.: Welche Erfahrungen haben Sie mit Rechtsschutzversicherungen gemacht?
Dr. Späth: Durchaus gute. In vielen Fällen, geschätzt ca. 70 % der Fälle, haben diverse Rechtsschutzversicherungen die Kosten für einen Rechtsstreit übernommen, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern gibt.
Schwierigkeiten gibt es bei neueren Verträgen, in denen Wertpapiergeschäfte explizit ausgeschlossen wurden, allerdings haben viele Geschädigte noch ältere Verträge. In diversen anderen Fällen versuchen Rechtsschutzversicherungen zum Beispiel auch einer Kostenübernahme zu entgehen, indem sie den Erwerb der Lehman-Zertifikate als "Spiel- und Wettvertrag" qualifizieren. Das ist meiner Ansicht nach nicht richtig, denn obwohl bei den Lehman-Zertifikaten inzwischen der Totalverlust eingetreten ist, sind sie vom Risiko her gesehen deutlich anders zu bewerten als hochspekulative Wett- oder Anlageschäfte. Entscheidend ist hier auch der objektivierte Empfängerhorizont, d.h., als was die Lehman-Zertifikate den Anlegern verkauft wurden. Der Berater hat sie den Anlegern aber in der Regel gerade nicht als Risikopapiere dargestellt, sondern als sichere Anlage. Oftmals ist es uns in solchen Fällen doch noch gelungen, die Rechtsschutzversicherungen zur Kostenübernahme zu bewegen.
BSZ e.V.: Was empfehlen Sie Geschädigten? Welche zukünftigen Änderungen halten Sie für empfehlenswert?
Dr. Späth: Die Verjährungsvorschrift des § 37 a Wertpapierhandelsgesetz, 3 Jahre ab Erwerb der Lehman-Zertifikate, ist leider sehr kurz. Hier müssen Geschädigte, die im Jahr 2006 oder Anfang 2007 die Lehman-Zertifikate erworben haben, unbedingt aufpassen, dass sie noch rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen einleiten, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Auch sollten Geschädigte ihre Forderungen unbedingt zur Insolvenztabelle anmelden, allein schon aus Schadensminderungsgesichtspunkten, eventuell kann hier auch mit einer, wenn auch geringen, Insolvenzquote gerechnet werden. Auch eine Beweislastumkehr wäre wünschenswert, denn Geschädigte stehen teilweise auch vor dem Problem, dass sie die Falschberatung nicht eindeutig beweisen können.
BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Für Geschädigte gibt es also mehrere gute Gründe, sich der BSZ e.V. IG „Lehman Brothers"-Zertifikate anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.09.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Vor einem Jahr ging die US-Investmentbank Lehman Brothers in die Insolvenz. Durch diese Pleite wurden nicht nur Milliardenwerte vernichtet, sondern auch ca. 50.000 deutsche Anleger, die ihr Geld in Zertifikaten von Lehman Brothers angelegt hatten, wurden auf einen Schlag mit dem Totalverlust ihrer Anlagen konfrontiert, der Schaden für die deutschen Zertifikate-Anleger dürfte sich auf ca. 500 Mio. Euro belaufen.
Inzwischen haben sich nicht nur mehrere hundert Anleger der Interessengemeinschaft "Lehman-Zertifikate" im BSZ e.V. angeschlossen, sondern es konnten im Verlauf dieses Jahres von der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Lehman-Zertifikate, die von mehreren renommierten BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus ganz Deutschland betreut wird, auch die ersten großen Erfolge erzielt werden:
So wurde in einem ersten Fall, der von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth aus Berlin geführt wurde, die Postbank vom Landgericht Potsdam zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von ca. 38.000,- Euro an die dortigen Anleger wegen der Vermittlung von Lehman Brothers-Zertifikaten verurteilt (Urteil des LG Potsdam vom 24.06.2009, Az. 8 O 61/09), noch nicht rechtskräftig).
Zahlreiche weitere Klagen werden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten zur Zeit für Geschädigte vor Gerichten in ganz Deutschland geführt, die nächsten Urteile sind in Kürze zu erwarten. In einigen Fällen ist es den BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien inzwischen auch gelungen, vernünftige Vergleiche für die Geschädigten mit den vermittelnden Banken abzuschließen, in denen die Geschädigten zwischen 45 % und, bei kleineren Beträgen, 100 % ihres Schadens ersetzt erhielten, aktuell zum Beispiel in einem Vergleich, der von der Kanzlei Rohde & Späth für eine Geschädigte geschlossen wurde, die ca. 42.000 Euro verloren hatte und ca. 25.400 Euro und somit ca. 60 % ihres Schadens von der Frankfurter Sparkasse ersetzt erhält (Az. 2-19 O 193/09 vor dem LG Frankfurt am Main).
Inzwischen konnten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten auch vielfältige Informationen zu der wichtigen Frage zusammen getragen werden, in welcher Höhe die vermittelnden Banken Provisionen, sog. "kick-backs", für die Vermittlung der Lehman-Zertifikate erhalten haben, für viele Fälle konnte ermittelt werden, welche Provisionen die vermittelnden Banken erhielten. In vielen Fällen ist es den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten dabei gelungen, für rechtsschutzversicherte Geschädigte Kostenschutz bei den diversen Rechtsschutzversicherungen zu erreichen, in einigen Fällen konnten Rechtsschutzversicherungen, die zunächst Kostenschutz verwehrt hatten, doch noch dazu bewegt werden, die Kosten für den Rechtsstreit zu übernehmen.
Der BSZ e.V. befragt zum Jahrestag der Lehman Brothers-Pleite BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth zum Stand der Dinge:
BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, was werfen Sie den vermittelnden Banken, die die diversen Lehman-Brothers-Zertifikate vermittelt haben, vor?
Dr. Späth: Oftmals sind die Zertifikate von den Banken an ältere, unerfahrene und sicherheitsorientierte Anleger vermittelt worden, ohne dass auf die Risiken, nämlich das Totalverlustrisiko durch das Emittentenrisiko, ordnungsgemäß hingewiesen worden wäre. Auf das Provisionsinteresse der Banken wurde oftmals ebenfalls zur unzureichend hingewiesen. In ca. 75 % der Fälle wurde meiner Meinung nach falsch beraten.
BSZ e.V: Sie haben beim BSZ e.V. bereits vor ca. 11 Monaten die Vermutung geäußert, dass die vermittelnden Banken oftmals schadensersatzpflichtig sein könnten. Wie sehen derzeit die Chancen der Geschädigten vor deutschen Gerichten aus?
Dr. Späth: Gegenwärtig recht gut, in einer Reihe von Urteilen wurden inzwischen diverse Banken von diversen Gerichten zum Schadensersatz an die Anleger verurteilt. Auch wenn in einigen Fällen die Klagen Geschädigter abgewiesen wurden und noch keine Urteile der zweiten Instanz vorliegen, machen die bisherigen Klage stattgebenden Urteile Mut und zeigen, dass inzwischen auch die Gerichte oftmals erkennen, dass viele Betroffene falsch beraten wurden.
BSZ e.V.: Ihre Kanzlei konnte inzwischen ein erstes, noch nicht rechtskräftiges, Urteil vor dem Landgericht Potsdam erstreiten, in dem die Postbank zu vollumfänglichen Schadensersatz verurteilt wurde, was können Sie hierzu sagen?
Dr. Späth: Wir freuen uns über diesen Erfolg unserer Kanzlei, der auch, zusammen mit den anderen bereits in Sachen Lehman Brothers ergangenen Urteilen vor deutschen Gerichten, die nicht von uns erstritten wurden, bestätigt, dass die Geschädigten durchaus mehr Argumente zur Verfügung haben, als ursprünglich angenommen wurde.
So kommt das Landgericht Potsdam eindeutig zu dem, meiner Meinung nach richtigen Schluss, dass der Anleger auch auf ein nur theoretisches Emittentenrisiko hingewiesen werden müsse. In diversen Urteilen wurde inzwischen auch bestätigt, dass die vermittelnden Banken den Anleger auf erhaltene Provisionen und Rückvergütungen, sog. "Kick-Backs", ausdrücklich hinweisen müssen, was oftmals nicht geschehen ist. Der Anleger muss erkennen können, ob die Bank die Zertifikate, bei deren Vermittlung unserer Erkenntnis nach oftmals besonders hohe Provisionen geflossen sind, eventuell nur aus eigenem Provisionsinteresse vermittelt und somit eine Interessenkollision vorliegen könnte. Auch freuen wir uns, dass inzwischen von diversen Gerichten, so auch dem Landgericht Potsdam, entschieden wurde, dass ein Anleger auf die fehlende Einlagensicherung bei Zertifikaten hingewiesen werden muss.
BSZ e.V.: Sie haben bereits im November 2008 dem BSZ e.V. gegenüber geäußert, dass dies ein wichtiges Argument ist. Der unterbliebene Hinweis auf die fehlende Einlagensicherung ist somit ein wesentlicher Faktor?
Dr. Späth: In vielen Fällen ja. Wer vorher z.B. spekulative Anlagen hatte, für die ebenfalls keine Einlagensicherung bestand oder nicht von einer bestehenden Einlagensicherung ausging, wird sich natürlich nur schwer darauf berufen können. Wenn ein Anleger allerdings eine sichere Anlage wünschte, eventuell vorher sogar sein Geld in einer einlagensicherungsgeschützten Anlage investiert hatte, für den ist die Tatsache, dass er nicht auf die fehlende Einlagensicherung hingewiesen werden wurde, ein sehr gutes Argument. Auch der BGH hat vor kurzem entschieden, dass ein Anleger, der eine sichere Anlage wünscht, auf die nicht bestehende Einlagensicherung hingewiesen werden muss.
BSZ e.V.: Was halten Sie von dem Entschädigungsangebot der Citibank und gibt es inzwischen vergleichbare Angebote von anderen Banken?
Dr. Späth: Das Entschädigungsangebot der Citibank ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass auch andere Banken dem Beispiel folgen und zu einer derartigen Schadensregulierung beitragen werden. Allerdings muss klar gesagt werden, dass das Angebot der Citibank nicht ausreichend ist, denn es erhalten nur ca. 25 % der Citibank-Kunden, die ihr Geld in Lehman-Zertifikaten angelegt haben, nach einem Punktesystem zwischen 20 - 80 % ihres Schadens, durchschnittlich wohl ca. 50 % des angelegten Geldes, zurück. Das heißt aber auch, dass ca. 75 % der Kunden der Citibank überhaupt kein Geld zurück erhalten. Nicht gerecht ist meiner Ansicht nach z.B. bei dem Entschädigungsangebot, dass Kunden, die bereits vorher Zertifikate erworben hatten, überhaupt nicht von der Entschädigung berücksichtigt werden, denn in mehreren Fällen wurden diversen unerfahrenen und sicherheitsorientierten Citibank-Kunden vom selben Berater bereits vorher andere Zertifikate vermittelt, ohne dass die Kunden auch hier wussten, worauf sie sich bei diesen vorher erworbenen Zertifikaten einließen.
Andere Banken zeigen sich noch sehr stur, was großflächige Entschädigungsregelungen angeht, allerdings ist meine Beobachtung, dass auch diverse andere Banken inzwischen, aufgrund der zugunsten von Anlegern entschiedenen Urteile, erkennen, dass die Prozessrisiken für sie nicht unerheblich sind und in Einzelfällen inzwischen durchaus vergleichsbereit sind. Ich gehe davon aus, dass die Vergleichsbereitschaft der Banken weiter zunehmen dürfte, sobald weitere Prozesse zugunsten von Anlegern entschieden werden.
BSZ e.V.: Welche Erfahrungen haben Sie mit Rechtsschutzversicherungen gemacht?
Dr. Späth: Durchaus gute. In vielen Fällen, geschätzt ca. 70 % der Fälle, haben diverse Rechtsschutzversicherungen die Kosten für einen Rechtsstreit übernommen, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern gibt.
Schwierigkeiten gibt es bei neueren Verträgen, in denen Wertpapiergeschäfte explizit ausgeschlossen wurden, allerdings haben viele Geschädigte noch ältere Verträge. In diversen anderen Fällen versuchen Rechtsschutzversicherungen zum Beispiel auch einer Kostenübernahme zu entgehen, indem sie den Erwerb der Lehman-Zertifikate als "Spiel- und Wettvertrag" qualifizieren. Das ist meiner Ansicht nach nicht richtig, denn obwohl bei den Lehman-Zertifikaten inzwischen der Totalverlust eingetreten ist, sind sie vom Risiko her gesehen deutlich anders zu bewerten als hochspekulative Wett- oder Anlageschäfte. Entscheidend ist hier auch der objektivierte Empfängerhorizont, d.h., als was die Lehman-Zertifikate den Anlegern verkauft wurden. Der Berater hat sie den Anlegern aber in der Regel gerade nicht als Risikopapiere dargestellt, sondern als sichere Anlage. Oftmals ist es uns in solchen Fällen doch noch gelungen, die Rechtsschutzversicherungen zur Kostenübernahme zu bewegen.
BSZ e.V.: Was empfehlen Sie Geschädigten? Welche zukünftigen Änderungen halten Sie für empfehlenswert?
Dr. Späth: Die Verjährungsvorschrift des § 37 a Wertpapierhandelsgesetz, 3 Jahre ab Erwerb der Lehman-Zertifikate, ist leider sehr kurz. Hier müssen Geschädigte, die im Jahr 2006 oder Anfang 2007 die Lehman-Zertifikate erworben haben, unbedingt aufpassen, dass sie noch rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen einleiten, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Auch sollten Geschädigte ihre Forderungen unbedingt zur Insolvenztabelle anmelden, allein schon aus Schadensminderungsgesichtspunkten, eventuell kann hier auch mit einer, wenn auch geringen, Insolvenzquote gerechnet werden. Auch eine Beweislastumkehr wäre wünschenswert, denn Geschädigte stehen teilweise auch vor dem Problem, dass sie die Falschberatung nicht eindeutig beweisen können.
BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Für Geschädigte gibt es also mehrere gute Gründe, sich der BSZ e.V. IG „Lehman Brothers"-Zertifikate anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.09.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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