Medienfonds-Anleger bekommt über 130.000 Euro Schadensersatz.
Ein weiterer Fall von Schadensersatzanspruch eines Medienfondsbesitzers erschüttert die Grundfesten eines renommierten Finanzinstituts. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte die Commerzbank zur Zahlung von 131.786 Euro an einen geschädigten Medien-Fonds-Anleger. Eine außergerichtliche Einigung strebte der Kläger zwar an, konnte diese aber aufgrund mangelnder Beteiligung der Bank nicht durchsetzen.
Laut dem richterlichen Urteil hätte der Kläger, vertreten durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht, eine „umfassende bedarfsorientierte Beratungsleistung“ seitens der Commerzbank zu erwarten gehabt. Diese fand aber nicht statt.
Bei der Anlageberatung im Jahr 2004 informierte die Bank den Fondsinteressierten nicht über die erzielten Provisionen. Nach Auffassung des Richters liegt somit klar eine Verletzung der Aufklärungspflicht vor. Ebenfalls seien die im Prospekt enthaltenen Hinweise zu den anfallenden Kosten der damals vermittelten Medienfonds nicht ausreichend.
Ein klarer Fehler der Commerzbank, dessen Konsequenzen sie jetzt in vollem Umfang zu tragen hat. Außergerichtliche Einigungen scheinen bei der derzeitigen Menge an Einzelklagen durchaus sinnvoll, nicht zuletzt für den Steuerzahler. So auch die Meinung von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens- Peter Gieschen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei KWAG: „Generell raten wir Anlegern in Medienfonds zu einer außergerichtlichen Einigung mit dem entsprechenden Finanzinstitut. Allerdings zeigt sich bis dato die Commerzbank nicht allzu gesprächs- und zahlungsbereit. Oftmals ist der gerichtliche Weg die einzige Möglichkeit für die Anleger, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Allerdings dürfte es nicht mehr lange dauern, bis die Commerzbank unter dem Druck der Rechtsprechung nachgibt und sich dialogfreudiger zeigt“.
Bereits jetzt zeigen die knapp hundert gewonnenen Prozesse der KWAG mit einem Streitwert von über 4.000.000 Euro an den Landgerichten eine klare Tendenz. Es scheint somit nur noch eine Frage der Zeit, bis David in Form der Anleger Goliath endgültig zu Fall bringt.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Film Fonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071- 9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Ein weiterer Fall von Schadensersatzanspruch eines Medienfondsbesitzers erschüttert die Grundfesten eines renommierten Finanzinstituts. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte die Commerzbank zur Zahlung von 131.786 Euro an einen geschädigten Medien-Fonds-Anleger. Eine außergerichtliche Einigung strebte der Kläger zwar an, konnte diese aber aufgrund mangelnder Beteiligung der Bank nicht durchsetzen.
Laut dem richterlichen Urteil hätte der Kläger, vertreten durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht, eine „umfassende bedarfsorientierte Beratungsleistung“ seitens der Commerzbank zu erwarten gehabt. Diese fand aber nicht statt.
Bei der Anlageberatung im Jahr 2004 informierte die Bank den Fondsinteressierten nicht über die erzielten Provisionen. Nach Auffassung des Richters liegt somit klar eine Verletzung der Aufklärungspflicht vor. Ebenfalls seien die im Prospekt enthaltenen Hinweise zu den anfallenden Kosten der damals vermittelten Medienfonds nicht ausreichend.
Ein klarer Fehler der Commerzbank, dessen Konsequenzen sie jetzt in vollem Umfang zu tragen hat. Außergerichtliche Einigungen scheinen bei der derzeitigen Menge an Einzelklagen durchaus sinnvoll, nicht zuletzt für den Steuerzahler. So auch die Meinung von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens- Peter Gieschen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei KWAG: „Generell raten wir Anlegern in Medienfonds zu einer außergerichtlichen Einigung mit dem entsprechenden Finanzinstitut. Allerdings zeigt sich bis dato die Commerzbank nicht allzu gesprächs- und zahlungsbereit. Oftmals ist der gerichtliche Weg die einzige Möglichkeit für die Anleger, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Allerdings dürfte es nicht mehr lange dauern, bis die Commerzbank unter dem Druck der Rechtsprechung nachgibt und sich dialogfreudiger zeigt“.
Bereits jetzt zeigen die knapp hundert gewonnenen Prozesse der KWAG mit einem Streitwert von über 4.000.000 Euro an den Landgerichten eine klare Tendenz. Es scheint somit nur noch eine Frage der Zeit, bis David in Form der Anleger Goliath endgültig zu Fall bringt.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Film Fonds" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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