Wie das Amtsgericht Rosenheim mitteilte, hat es am 15.09.2009 das Insolvenzverfahren über die Akzenta AG eröffnet. Das Unternehmen hatte am 15.04.2009 selbst den Antrag wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das Amtsgericht Rosenheim hat dies nun mit Beschluss vom 15.09.2009 bestätigt. Gleichzeitig wurde als Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Axel Bierbach eingesetzt.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist bereits seit einigen Jahren in dem Fallkomplex Akzenta AG tätig und hat in diesem Zusammenhang auch mehrere dingliche Arreste und Urteile gegen das Unternehmen erzielt.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Betroffenen trotz der Insolvenz des Unternehmens hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen nicht chancenlos dastehen.
„In Betracht kommen hier neben der Möglichkeit, die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden, insbesondere auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Akzenta AG“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz. „Zu beachten ist hierbei, dass gegen ehemalige Vorstände der Akzenta AG bereits rechtskräftige Strafurteile wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs und wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigem Bandenbetrugs ergangen sind. Ferner bestehen im Einzelfall auch Schadensersatzansprüche gegen Vermittler, wenn diese nicht über die Risiken aufgeklärt haben.“
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist bereits seit einigen Jahren in dem Fallkomplex Akzenta AG tätig und hat in diesem Zusammenhang auch mehrere dingliche Arreste und Urteile gegen das Unternehmen erzielt.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Betroffenen trotz der Insolvenz des Unternehmens hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen nicht chancenlos dastehen.
„In Betracht kommen hier neben der Möglichkeit, die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden, insbesondere auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Akzenta AG“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz. „Zu beachten ist hierbei, dass gegen ehemalige Vorstände der Akzenta AG bereits rechtskräftige Strafurteile wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs und wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigem Bandenbetrugs ergangen sind. Ferner bestehen im Einzelfall auch Schadensersatzansprüche gegen Vermittler, wenn diese nicht über die Risiken aufgeklärt haben.“
Für geschädigte Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Akzenta AG" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.09.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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