Freitag, September 18, 2009

Multi Advisor Fund I GbR

Insolvenzgerüchte verunsichern Anleger der Multi Advisor I GbR und der Capital Advisor II GbR.

Stuttgart/Dieburg, 18.09.2009 – Seit einigen Tagen kursieren Gerüchte, dass für die European Securities Invest SECI GmbH (SECI GmbH) Insolvenzantrag gestellt worden ist. Die SECI GmbH ist Initiatorin der Multi Advisor Fund I GbR (MAF) und der Capital Advisor II GbR; weitere Gründungsgesellschafterin des MAF war die mittlerweile insolvente Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG.

Das Geschäftsmodell des MAF besteht laut den Angaben im Emissionsprospekt in der Investition in Immobilien, Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Wertpapierfonds und Alternativen Investments (Hedge-Fonds). Anleger konnten sich als Mitgesellschafter an dem MAF beteiligen (sog. Unternehmensbeteiligung). Ihre Einlage wurde entweder als Einmalzahlung, durch Ratenzahlungen, oder durch eine Kombination von Einmal- und Ratenzahlung erbracht. BSZ-Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte führt hierzu aus: „Bei dieser Beteiligungsform besteht grundsätzlich ein Totalverlustrisiko der Einlage. Der Anleger haftet darüber hinaus persönlich mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft“. Hierauf wird sogar im Emissionsprospekt des MAF beiläufig hingewiesen. So heißt es dort: „Das maximale Risiko dieser Beteiligung ist der Totalverlust des gezeichneten Kapitals sowie die persönliche Haftung des Anlegers mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Multi Advisor Fund I.“ „Deshalb“, so der Emissionsprospekt weiter, „handele es sich um ein Produkt nur für erfahrene Anleger“.

Dessen ungeachtet wurden die Beteiligungen an dem MAF vorrangig an unerfahrene Kleinanleger vermittelt. Der Vertrieb dieser Beteiligungen erfolgte seinerzeit hauptsächlich über die IFF AG aus Hof. Vorstand der IFF AG ist Herr Michael Turgut, der auch der Vorstand der mittlerweile insolventen Futura Finanz AG war und in Verbraucherschutzkreisen wegen des Vertriebs von meist hochriskanten Beteiligungen nicht „den besten Ruf“ hat. Die Süddeutsche Zeitung berichtete im Zusammenhang mit dem Vertrieb des MAF in ihrer Ausgabe vom 29.07.2005 bereits wie folgt:

„Denn Turguts Vertriebstruppe verhökert am liebsten hochriskante unternehmerische Beteiligungsmodelle an Kleinanleger – frei nach dem Verkäufermotto „anhauen, umhauen, abhauen“.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz aufgestellt, dass Anleger bei Wertpapiergeschäften anleger- und objektgerecht aufzuklären bzw. zu beraten sind. Das bedeutet, dass Inhalt und Umfang der Aufklärungs- bzw. Beratungspflicht bei Anlagegeschäften von mehreren Faktoren bestimmt werden, die sich einerseits auf die Person des Anlegers und andererseits auf das Anlageobjekt beziehen.

BSZ Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Beteiligungen dieser Art sehr oft als lukratives Investment dargestellt werden, ohne dass die Anleger auf die tatsächlichen Risiken hingewiesen wurden. Auch unsere Mandanten haben uns gegenüber diese Praxis bestätigt. Nach unserer Rechtsauffassung gibt es oft mehrere Ansatzpunkte, sich von der Beteiligung zu lösen.“

Grundsätzlich dürfte daher bei den Anlegern des MAF ein erheblicher Beratungsbedarf bestehen. Anleger des MAF sind daher gut beraten, sich mit einem auf dem Gebiet des Kapitalsanlagerechts erfahrenen Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass durch die Hinweise im Prospekt die Schadensersatzansprüche nicht ohne weiteres auf der Hand liegen, sondern vielmehr entsprechend begründet werden müssen.

Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.09.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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