Donnerstag, Oktober 22, 2009

Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit Lehman-Zertifikaten.

In zahlreichen Fällen droht Verjährung. Nachdem zwischenzeitlich mehr als ein Jahr seit der Insolvenz des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers vergangen ist, drohen in den kommenden Monaten die Ansprüche vieler Anleger auf Schadensersatz gegen die beratenden Banken zu verjähren.

Nach der bis 05.08.2009 gültigen Fassung des § 37a WpHG verjährt der Anspruch des Kunden gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen auf Schadensersatz wegen Verletzung der Pflicht zur Information und wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder Wertpapiernebendienstleistung in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.

Insbesondere für Lehman-Anleger, die ihre Zertifikate Ende 2006/Anfang 2007 erworben haben und in diesem Zusammenhang falsch beraten wurden, besteht nunmehr Handlungsbedarf. "Überdurchschnittliche viele Anleger, die sich an die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte gewandt haben, haben im Februar 2007 Lehman-Zertifikate erworben." führt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von aus. Grundsätzlich sollte jeder Lehman-Anleger, der sich falsch beraten fühlt, die dreijährige Verjährungsfrist im Auge behalten.

Nach Pressmitteilungen haben deutsche Lehman-Anleger mehr als eine Milliarde Euro verloren. Bislang sind Verbraucherverbände von 700 Millionen Euro ausgegangen.

Die BSZ Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte konnte sich in der Vergangenheit bereits mit verschiedenen Banken und Sparkassen für ihre Mandanten außergerichtlich einigen. Auch mit Kreditinstituten, die zunächst jede Schadensersatzverpflichtung abgelehnt haben, konnten spätestens vor Gericht wirtschaftlich interessante Vergleiche geschlossen werden.

Zwischenzeitlich haben auch diverse Landgerichte zu Gunsten von Lehman-Anlegern geurteilt. „Diese Entwicklung in der Rechtsprechung bestätigt letztendlich das, was wir bereits nach bekannt werden der Insolvenz des US-amerikanischen Lehman Brothers gesagt haben. Da der Ansatzpunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in der individuellen Beratung der einzelnen Anleger liegt, verbietet sich eine generalisierende Betrachtungsweise", sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Liebl. Gleichwohl weisen die oben genannten Entscheidungen zugunsten einzelner Lehman-Anleger bereits in die richtige Richtung. Vereinzelte Stimmen aus der Vergangenheit, die von vorne herein von der Aussichtslosigkeit eines Vorgehens gegen die beratenden Banken gesprochen haben, sind dadurch eindeutig widerlegt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB Rechtsanwälte raten deshalb nach wie vor allen Lehman-Anlegern, ihren Sachverhalt zeitnah von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

Für Geschädigte gibt es also mehrere gute Gründe, sich der BSZ e.V. IG „Lehman Brothers"-Zertifikate anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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