Donnerstag, Oktober 01, 2009

Montranus Medienfonds: Steuernachzahlungen werden konkret

Medienfondsanleger der Hannover Leasing GmbH & Co. KG müssen damit rechnen, in Kürze von den Finanzämtern zur Kasse gebeten zu werden. Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung rücken in den Vordergrund.

Steuersparmodell adieu
Einst machten Medienfonds als lohnendes Steuersparmodell bundesweit Furore. Jetzt geraten sie mit Negativschlagzeilen in die Presse. Anleger müssen seitens der Finanzämter mit empfindlichen Steuernachzahlungen nebst Zinsen rechnen. Für die Investoren der Medienfonds Montranus, Montranus II und Montranus III, hat die Befürchtung von Steuernachzahlungen bereits konkrete Gestalt angenommen. Am 13.08.2009 teilte die Hannover Leasing GmbH & Co. KG mit, dass sich die steuerlichen Anfangsverluste um ca. 52 % verringern werden. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzämter die Anleger in Kürze mit geänderten Steuerbescheiden konfrontieren werden. Die steuerliche Entwicklung macht den Betroffenen deutlich, dass ihre Beteiligung mit einem erheblichen finanziellen Schaden enden kann. Die nachträglich aberkannten Steuervorteile sind jedoch nur ein Teil des Problems. Daneben ist zu befürchten, dass sich das Investment entgegen den Anpreisungen der Berater auch anderweitig ungünstig entwickelt.

Fehlerhafte Beratungen
Die Beratungen zu den Medienfonds erfolgten meistens fehlerhaft. Der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar berichten Anleger, dass sie entgegen ihren Anlagezielen und ihrer Risikobereitschaft beraten wurden.Fast immer wurden auch Rückvergütungen (Kick- Back- Zahlungen) verschwiegen, welche der Anlageberater oder die beratende Bank im Zusammenhang mit der Anlageempfehlung seitens der Fondsgesellschaft erhalten hat. Die Folgen dieser Pflichtverletzungen sind Schadensersatzansprüche.

Positive Rechtsentwicklung bei Medienfonds
In den vergangenen Monaten gab es zahlreiche Urteile, in denen es der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar gelang, für geschädigte Medienfondsanleger in ähnlich gelagerten Fällen ihre Fondsbeteiligung vollständig rückabzuwickeln. Darüber hinaus bekamen die Anleger den Schaden erstattet, der durch die Steuernachzahlungen entstand. Mögliche Ansprüche richten sich gegen die finanzierende Bank, die beratende Bank und sonstige Anlageberater, welche den Medienfonds empfahlen.

Was ist zu tun?
Viele beunruhigte Medienfondsanleger fragen sich, wie sie sich jetzt verhalten sollen. Insbesondere zum Jahresende ist Vorsicht hinsichtlich etwaiger Verjährungsfristen geboten. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah durch eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Film-und Medienfonds" anzuschließen.

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071- 9816810
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Keine Kommentare: