Investoren, die sich an dem Medienfonds MACRON Filmproduktion GmbH & Co. Projekt 1 KG beteiligt haben, drohen aufgrund der Lehman-Pleite hohe Verluste. Hinzu kommt, dass Anlegern des Fonds Steuervorteile aberkannt werden, die sie anfänglich für ihre Beteiligung erhalten haben.
Insolvenz der Lehman Brothers Bankhaus AG
Die Lehman Brothers Bankhaus AG hat für die von der Fondsgesellschaft ausgewählten Filme die Zahlungsverpflichtungen des Lizenznehmers übernommen. Durch die Schuldübernahme sollten die laufenden Ausgaben und die Ausschüttungen an die Anleger finanziert werden. Auf diese Mittel kann der Fonds nicht mehr zugreifen, nachdem über das Vermögen des Bankhauses das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Geschäftsführung des Fonds kündigte deshalb bereits an, dass die Rückführung der Bareinlage „im Wesentlichen“ nicht mehr erfolgen kann. Nach der Prognose der Geschäftsleitung müssen die Investoren des Medienfonds MACRON mit einem Verlust nach Steuern von 43 % des Kommanditkapitals rechnen.
Rückabwicklung der Beteiligungen
Anleger haben nach dieser Sachlage ein erhebliches Interesse ihre Beteiligung rückabzuwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, können Investoren den Anlageberater wegen fehlerhafter Anlageberatung in Anspruch nehmen oder gegen die einen Teil der Einlage finanzierende DSL-Bank vorgehen. Eine fehlerhafte Anlageberatung lässt sich regelmäßig damit begründen, dass die Anleger nicht über Rückvergütungen (Kick-Back-Zahlungen) aufgeklärt wurden. Daneben müssen Banken sich vorwerfen lassen, dass sie das Anlagekonzept nicht in dem erforderlichen Maß auf Plausibilität überprüft haben.
Verjährung im Auge behalten
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar hat in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Urteilen für geschädigte Medienfondsanleger erstritten. Neben einer vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung bekamen die Anleger den Schaden erstattet, der Ihnen durch die Steuernachzahlungen entstand. Auf Grund der positiven Ergebnisse, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar für Anleger von Medienfonds erzielte, empfehlen wir betroffenen Anlegern ihre Ansprüche zeitnah durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen. Hierbei sollten die Anleger insbesondere das Jahresende hinsichtlich etwaiger Verjährungsfristen im Auge behalten.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Film-und Medienfonds" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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