Auf der am 21.01.2009 in Kassel stattgefunden Gesellschafterversammlung kündigte der Geschäftsführer der Allwog Immobilienverwaltungs-Gesellschaft mbH an, dass eine Haftung von Gesellschaftern immer wahrscheinlicher werde, da eine Sanierungsvereinbarung mit den Banken gescheitert sei.
Dies läge insbesondere daran, dass das Objekt in Sangershausen zurzeit nicht vermietet werden könne und das Objekt in Wolmirstedt unter Zwangsverwaltung stehe, wobei durch die Kündigung des Hauptmieters die Gläubiger ohnehin nicht bedient werden könnten. Einzig das Objekt in Ebersbach könne sich wirtschaftlich selbst tragen. Dies sei damit auch das einzige Objekt, welches die Geschäftsführung der Alwog Immobilienverwalttungs-Gesellschaft mbH noch selbst verwalte. Diese Einnahmen würden allerdings nicht ausreichen, um die finanziellen Verpflichtungen der Objekte in Sangershausen und Wolmirstedt mittragen zu können.
Sollten die Kreditinstitute die Gesellschafter tatsächlich in Haftung nehmen, würden diese quotal haften. Eine Verringerung der Haftung der Gesellschafter ließe sich in der jetzigen Situation nur noch durch den freihändigen Verkauf von Objekten erreichen, wobei die kreditgebenden Banken selbstverständlich zu beteiligen seien.
Nach Auffassung von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Schurig der Kanzlei Schurig-Youn-Woelke PartG, dürfte der freihändige Verkauf der Immobilien sehr schwierig werden. Dafür spricht, dass in der gegenwärtigen Marktsituation Gewerbeimmobilien schwer zu veräußern sein dürften. Insbesondere spricht aber dagegen, dass den Banken inzwischen bekannt sein dürfte, dass diese sich mit einer Zustimmung zum Verkauf, vor Inanspruchnahme der Gesellschafter, sich selbst wirtschaftlichen Schaden zufügen könnten.
Aus Sicht der Gesellschafter besteht der Sinn eines freihändigen Verkaufs vor der Inanspruchnahme der Gesellschafter darin, dass damit versucht werden soll, die quotale Gesellschafterschuld zu verringern. Der Gesellschafter möchte, dass z.B. bei einer Verschuldung des Fonds von EURO 9 Mio., bei Verkauf der Immobilie in Höhe von beispielsweise EURO 3 Mio., die Gesellschafterschuld auf EURO 6 Mio. sinkt. Daraus möchte er dann quotal haften.
Sein Ziel ist es, nicht für zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige oder nicht zu ermittelnde Gesellschafter zu haften. Dies soll das Risiko der Kreditinstitute sein. Genau das möchten die Banken verhindern. Aus diesem Grunde ist eine zunehmende Tendenz der Banken dahingehend zu erblicken, zunächst die Fondsgesellschaften in die Insolvenz zu führen, dann die Gesellschafter auf die gesamte Schuld der Gesellschaft quotal in Haftung zu nehmen und danach die Immobilie zu veräußern. Um diesen Erlös dann für die Ausfälle die durch nichtzahlungsfähige oder zahlungsunwillige Gesellschafter verursacht worden sind, zu verwenden.
Anzumerken ist, dass die Banken auch bei Verkauf der Immobilie vor Inanspruchnahme der Gesellschafter die Auffassung vertreten, sie würden die Ausfälle durch zahlungsunfähige bzw. zahlungsunwillige Gesellschafter nicht tragen müssen. Allerdings wird dies teilweise von der Rechtsprechung anders gesehen.
Zusammenfassend ist ein akuter Handlungsbedarf bei allen von der Alwog Immobilienverwaltungs-Gesellschaft mbH verwalteten Fonds gegeben. Betroffene sollten, soweit sie dies nicht ohnehin schon getan haben, sich unverzüglich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Alwog Immobilienverwaltungs-Gesellschaft mbH“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Dies läge insbesondere daran, dass das Objekt in Sangershausen zurzeit nicht vermietet werden könne und das Objekt in Wolmirstedt unter Zwangsverwaltung stehe, wobei durch die Kündigung des Hauptmieters die Gläubiger ohnehin nicht bedient werden könnten. Einzig das Objekt in Ebersbach könne sich wirtschaftlich selbst tragen. Dies sei damit auch das einzige Objekt, welches die Geschäftsführung der Alwog Immobilienverwalttungs-Gesellschaft mbH noch selbst verwalte. Diese Einnahmen würden allerdings nicht ausreichen, um die finanziellen Verpflichtungen der Objekte in Sangershausen und Wolmirstedt mittragen zu können.
Sollten die Kreditinstitute die Gesellschafter tatsächlich in Haftung nehmen, würden diese quotal haften. Eine Verringerung der Haftung der Gesellschafter ließe sich in der jetzigen Situation nur noch durch den freihändigen Verkauf von Objekten erreichen, wobei die kreditgebenden Banken selbstverständlich zu beteiligen seien.
Nach Auffassung von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Schurig der Kanzlei Schurig-Youn-Woelke PartG, dürfte der freihändige Verkauf der Immobilien sehr schwierig werden. Dafür spricht, dass in der gegenwärtigen Marktsituation Gewerbeimmobilien schwer zu veräußern sein dürften. Insbesondere spricht aber dagegen, dass den Banken inzwischen bekannt sein dürfte, dass diese sich mit einer Zustimmung zum Verkauf, vor Inanspruchnahme der Gesellschafter, sich selbst wirtschaftlichen Schaden zufügen könnten.
Aus Sicht der Gesellschafter besteht der Sinn eines freihändigen Verkaufs vor der Inanspruchnahme der Gesellschafter darin, dass damit versucht werden soll, die quotale Gesellschafterschuld zu verringern. Der Gesellschafter möchte, dass z.B. bei einer Verschuldung des Fonds von EURO 9 Mio., bei Verkauf der Immobilie in Höhe von beispielsweise EURO 3 Mio., die Gesellschafterschuld auf EURO 6 Mio. sinkt. Daraus möchte er dann quotal haften.
Sein Ziel ist es, nicht für zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige oder nicht zu ermittelnde Gesellschafter zu haften. Dies soll das Risiko der Kreditinstitute sein. Genau das möchten die Banken verhindern. Aus diesem Grunde ist eine zunehmende Tendenz der Banken dahingehend zu erblicken, zunächst die Fondsgesellschaften in die Insolvenz zu führen, dann die Gesellschafter auf die gesamte Schuld der Gesellschaft quotal in Haftung zu nehmen und danach die Immobilie zu veräußern. Um diesen Erlös dann für die Ausfälle die durch nichtzahlungsfähige oder zahlungsunwillige Gesellschafter verursacht worden sind, zu verwenden.
Anzumerken ist, dass die Banken auch bei Verkauf der Immobilie vor Inanspruchnahme der Gesellschafter die Auffassung vertreten, sie würden die Ausfälle durch zahlungsunfähige bzw. zahlungsunwillige Gesellschafter nicht tragen müssen. Allerdings wird dies teilweise von der Rechtsprechung anders gesehen.
Zusammenfassend ist ein akuter Handlungsbedarf bei allen von der Alwog Immobilienverwaltungs-Gesellschaft mbH verwalteten Fonds gegeben. Betroffene sollten, soweit sie dies nicht ohnehin schon getan haben, sich unverzüglich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.02.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt