Rückforderung vom Insolvenzverwalter droht!
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Cramer Schifffahrts GmbH & Co. KG „MS Hannes C“ wurde Herr Rechtsanwalt Andreas Sontopski aus Wettringen zum Insolvenzverwalter bestellt. Er wird die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen auffordern und gleichzeitig zu prüfen haben, ob seitens der Fondsgesellschaft als Insolvenzschuldnerin Rückforderungsansprüche gegenüber den Anlegern als beteiligte Kommanditisten bestehen. Als Anmeldefrist wurde hier der 20.03.2009 bestimmt. Termin der ersten Gläubigerversammlung ist bereits der 07.04.2009.
Da seitens der Insolvenzschuldnerin an die Anleger als Gesellschafter in den letzten Jahren Ausschüttungen erfolgten, steht zu befürchten, dass diese vom Insolvenzverwalter Sontopski zurückgefordert werden, der Insolvenzverwalter also die Anleger auf Rückzahlung dieser Ausschüttungen in Anspruch nehmen wird.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Steffen Hielscher von MHG Rechtsanwälte Jena meint hierzu: „Ausweislich der vorliegenden Rechnungsunterlagen wurden bis zum Jahresende 2007 insgesamt 546.000,- € an die Gesellschafter ausgeschüttet, bis zum Jahresende 2008 dürften weitere Ausschüttungen erfolgt sein. Soweit sich diese Ausschüttungen als Einlagenrückgewähr darstellen, kann der Insolvenzverwalter gesetzlich verpflichtet sein, diese bei den Anlegern wieder einzutreiben“.
Die Prüfung der Berechtigung dieser Rückforderungen sowie die Information über die Möglichkeiten eines Entgegentretens erfolgen für Mitglieder der BSZ- Interessengemeinschaft Schiffsfonds. Wichtig ist hierbei schon die form- und fristgerechte Anmeldung als Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren, damit neben dem Verlust der Einlage nicht weitere Finanzeinbußen für die Anleger entstehen.
RA Hielscher hierzu: „Durch richtiges Anmelden im Insolvenzverfahren kann nach hiesiger Rechtsauffassung dem Anleger als Insolvenzgläubiger die Möglichkeit einer Aufrechnung verschafft werden, mit der dem Insolvenzverwalter entgegen zu treten sein wird.“ Eine Rechtsberatung vor dem Anmelden im Insolvenzverfahren ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn der Anleger Ausschüttungen seitens der Fondsgesellschaft Cramer Schifffahrts GmbH & Co. KG „MS Hannes C“ erhalten hat.
Anleger, die von den Insolvenzen der Schifffahrtsgesellschaften „MS Charline", „MS Hannes C" sowie MS Carl C betroffen sind, können sich für weitere Informationen der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Schiffsfonds" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.01.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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