Mehrere Kammern des Landgerichts Berlin haben sich inzwischen mit der HC Immobilienhandelsgesellschaft mbH aus Berlin bzw. deren Nachfolgerin, der Omikron GmbH aus Potsdam beschäftigt. Die Firma wurde mehrfach zur Rückabwicklung und zum Schadensersatz verurteilt (Die Urteile sind nach hiesigem Kenntnisstand zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig).
Die HC Immobilien Handelsgesellschaft mbH muss sich nach Auffassung des Landgerichts Berlin die Falschberatung des von ihr eingeschalteten Vertriebsunternehmens (R & R First Concept Vertriebs GmbH) zurechnen lassen.
Das beauftragte Vertriebsunternehmen hat nach Feststellung des Gerichts in mehreren Fällen arglistige Täuschungen begangen, um so Eigentumswohnungen verkaufen zu können. Die Erwerber hätten die Wohnungen bei vollständiger und richtiger Aufklärung nicht gekauft - so das Landgericht. Es sollen lückenhafte und teilweise falsche Informationen entscheidend zum Abschluss von Kaufverträgen beigetragen haben.
Soweit hier bekannt, sind sämtliche Kaufverträge von derselben Bank finanziert worden. Insofern wird noch geprüft, ob auch eine Haftung der Bank in Betracht kommt. Voraussetzung dafür ist, dass die Bank und die Verkäuferin bzw. die Vertriebsfirma zum Nachteil des Erwerbers kollusiv zusammengewirkt haben.
Dafür spricht nach Auffassung von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Schurig der Kanzlei Schurig-Youn-Woelke PartG, dass es eine ständige Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und der Verkäuferin bzw. der Vertriebsfirma gab.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „HC Immobilienhandelsgesellschaft mbH" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die HC Immobilien Handelsgesellschaft mbH muss sich nach Auffassung des Landgerichts Berlin die Falschberatung des von ihr eingeschalteten Vertriebsunternehmens (R & R First Concept Vertriebs GmbH) zurechnen lassen.
Das beauftragte Vertriebsunternehmen hat nach Feststellung des Gerichts in mehreren Fällen arglistige Täuschungen begangen, um so Eigentumswohnungen verkaufen zu können. Die Erwerber hätten die Wohnungen bei vollständiger und richtiger Aufklärung nicht gekauft - so das Landgericht. Es sollen lückenhafte und teilweise falsche Informationen entscheidend zum Abschluss von Kaufverträgen beigetragen haben.
Soweit hier bekannt, sind sämtliche Kaufverträge von derselben Bank finanziert worden. Insofern wird noch geprüft, ob auch eine Haftung der Bank in Betracht kommt. Voraussetzung dafür ist, dass die Bank und die Verkäuferin bzw. die Vertriebsfirma zum Nachteil des Erwerbers kollusiv zusammengewirkt haben.
Dafür spricht nach Auffassung von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Schurig der Kanzlei Schurig-Youn-Woelke PartG, dass es eine ständige Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und der Verkäuferin bzw. der Vertriebsfirma gab.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „HC Immobilienhandelsgesellschaft mbH" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.01.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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