BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche der Aktionäre.
Die W+S Beteiligungs AG und die W+S Zweite Beteiligungs AG warben seit dem Jahr 2006 Anleger mit der Möglichkeit, eine hohe Rendite durch die Umsetzung eines privaten Unternehmensfinanzierungskonzepts zu erzielen. Anleger sollten vorbörsliche Aktien der W+S Beteiligungs AG und der W+S Zweite Beteiligungs AG erwerben. Mit diesem Kapital wurden verschiedene unternehmerische Projekte finanziert, aus deren Gewinnen wiederum die Rendite für die Anleger – im Gespräch waren Zinsen im zweistelligen Bereich – gezahlt werden sollten. Da allerdings maßgeblich Projekte von Start-Up-Unternehmen finanziert wurden, bestand ein erhebliches wirtschaftliches Risiko. Gleichwohl versprachen die Verantwortlichen der W+S Beteiligungs AG und der W+S Zweite Beteiligungs AG überdurchschnittliche Renditemöglichkeiten. Daraufhin setzte die Wirtschaftszeitung Börse online die W+S Zweite AG zeitweise auf ihre Graue Liste.
Inzwischen hat sich das Risiko des Unternehmensfinanzierungskonzepts realisiert. Die W+S Beteiligungs AG hat am 23. Dezember 2008 (63 IN 268/08) und die W+S Zweite Beteiligungs AG am 16. Januar 2009 (43 IN 14/09) Insolvenz angemeldet.
Für die betroffenen Aktionäre der W+S Beteiligungs AG und der W+S Zweite AG kommen nunmehr insbesondere die Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese richten sich gegen den Vorstand und Aufsichtsrat der W+S Beteiligungs AG und der W+S Zweite Beteiligungs AG und ergeben sich sowohl aus Prospekt- als auch aus deliktischer Haftung. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die personellen Verflechtungen zwischen der W+S Beteiligungs AG, der W+S Zweite Beteiligungs AG und der ISS AG sowie der Tarquinia Beteiligungs AG, in deren Zusammenhang die Staatsanwaltschaft bereits wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt. Ferner ist zweifelhaft, ob die in den Prospekten in Aussicht gestellten Renditen jemals realistisch waren. Darüber hinaus müssen sich die Verantwortlichen der W+S Beteiligungs AG und der W+S Zweite Beteiligungs AG die zum Teil falschen Versprechungen des Vertriebes Schadensersatz auslösend zurechnen lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „W+S Beteiligungs AG und W+S Zweite Beteiligungs AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die W+S Beteiligungs AG und die W+S Zweite Beteiligungs AG warben seit dem Jahr 2006 Anleger mit der Möglichkeit, eine hohe Rendite durch die Umsetzung eines privaten Unternehmensfinanzierungskonzepts zu erzielen. Anleger sollten vorbörsliche Aktien der W+S Beteiligungs AG und der W+S Zweite Beteiligungs AG erwerben. Mit diesem Kapital wurden verschiedene unternehmerische Projekte finanziert, aus deren Gewinnen wiederum die Rendite für die Anleger – im Gespräch waren Zinsen im zweistelligen Bereich – gezahlt werden sollten. Da allerdings maßgeblich Projekte von Start-Up-Unternehmen finanziert wurden, bestand ein erhebliches wirtschaftliches Risiko. Gleichwohl versprachen die Verantwortlichen der W+S Beteiligungs AG und der W+S Zweite Beteiligungs AG überdurchschnittliche Renditemöglichkeiten. Daraufhin setzte die Wirtschaftszeitung Börse online die W+S Zweite AG zeitweise auf ihre Graue Liste.
Inzwischen hat sich das Risiko des Unternehmensfinanzierungskonzepts realisiert. Die W+S Beteiligungs AG hat am 23. Dezember 2008 (63 IN 268/08) und die W+S Zweite Beteiligungs AG am 16. Januar 2009 (43 IN 14/09) Insolvenz angemeldet.
Für die betroffenen Aktionäre der W+S Beteiligungs AG und der W+S Zweite AG kommen nunmehr insbesondere die Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese richten sich gegen den Vorstand und Aufsichtsrat der W+S Beteiligungs AG und der W+S Zweite Beteiligungs AG und ergeben sich sowohl aus Prospekt- als auch aus deliktischer Haftung. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die personellen Verflechtungen zwischen der W+S Beteiligungs AG, der W+S Zweite Beteiligungs AG und der ISS AG sowie der Tarquinia Beteiligungs AG, in deren Zusammenhang die Staatsanwaltschaft bereits wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt. Ferner ist zweifelhaft, ob die in den Prospekten in Aussicht gestellten Renditen jemals realistisch waren. Darüber hinaus müssen sich die Verantwortlichen der W+S Beteiligungs AG und der W+S Zweite Beteiligungs AG die zum Teil falschen Versprechungen des Vertriebes Schadensersatz auslösend zurechnen lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „W+S Beteiligungs AG und W+S Zweite Beteiligungs AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen