Die Berliner Pongs & Zahn AG macht Anlegern Sorgen. Das Unternehmen wies am 17.09.2008 über eine ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WphG darauf hin, dass sie den Genussrechtsinhabern wegen eines Bilanzverlusts 2008 keine Zinsen zahlen muss. Und ein paar Tage später kam es noch dicker.
Nach einem Bericht der Deutschen Prüfstelle für Rechnungsberichte DPR e.V. ist der Jahresabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2004 und der Lagebericht für das Jahr 2004 fehlerhaft; mehrere Forderungen des Unternehmens waren nicht uneingeschränkt werthaltig, die Angaben zu den Haftungsverhältnissen unvollständig und die Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen sind missverständlich.
Die Genussrechte wurden in vielen Fällen an Driver & Bengsch-Kunden vermittelt. Die können jetzt unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen die Vermittlerin geltend machen. Rechtsanwalt und BSZe.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Anlagevermittler die angebotene Kapitalanlage vorab eigenhändig prüfen und den Kunden unaufgefordert über Unschlüssigkeiten hinweisen muss. Danach hätte er die die Kunden über die unschlüssigen Geschäftsberichte hinweisen müssen. Wenn er das nicht getan hat, hat er unter Umständen seine Pflichten aus dem Beratungsvertragsverhältnis verletzt. Und daraus könnten ggf. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden."
Zudem dürften Schadensersatzansprüche gegen die Emittentin bestehen. BGKS-Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Die Pongs & Zahn AG hat u.E. ihre Pflicht zur richtigen Information verletzt. Zudem dürfte der Emissionsprospekt in der Folge falsch sein. Daraus können Anleger unter Umständen Schadensersatzansprüche ableiten."
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Pongs & Zahn AG" anschließen.
Nach einem Bericht der Deutschen Prüfstelle für Rechnungsberichte DPR e.V. ist der Jahresabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2004 und der Lagebericht für das Jahr 2004 fehlerhaft; mehrere Forderungen des Unternehmens waren nicht uneingeschränkt werthaltig, die Angaben zu den Haftungsverhältnissen unvollständig und die Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen sind missverständlich.
Die Genussrechte wurden in vielen Fällen an Driver & Bengsch-Kunden vermittelt. Die können jetzt unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen die Vermittlerin geltend machen. Rechtsanwalt und BSZe.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Anlagevermittler die angebotene Kapitalanlage vorab eigenhändig prüfen und den Kunden unaufgefordert über Unschlüssigkeiten hinweisen muss. Danach hätte er die die Kunden über die unschlüssigen Geschäftsberichte hinweisen müssen. Wenn er das nicht getan hat, hat er unter Umständen seine Pflichten aus dem Beratungsvertragsverhältnis verletzt. Und daraus könnten ggf. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden."
Zudem dürften Schadensersatzansprüche gegen die Emittentin bestehen. BGKS-Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Die Pongs & Zahn AG hat u.E. ihre Pflicht zur richtigen Information verletzt. Zudem dürfte der Emissionsprospekt in der Folge falsch sein. Daraus können Anleger unter Umständen Schadensersatzansprüche ableiten."
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Pongs & Zahn AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.01.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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