Mittwoch, Februar 04, 2009

Zertifikate: Dresdner Bank von LG Hamburg zu Schadensersatz verurteilt!

Erneuter gerichtlicher Erfolg für Zertifikate-Anleger! Dresdner Bank wird zu weitgehendem Schadensersatz verurteilt! „Indizwirkung auch für Lehman-Zertifikate-Anleger!“

Im Bereich der Verluste mit Zertifikaten gibt es erneut einen gerichtlichen Erfolg für Anleger zu verzeichnen: Mit - noch nicht rechtskräftigem - Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15.12.2008 (Az.: 318 O 04/08) wurde die Dresdner Bank dazu verurteilt, Zertifikate-Anlegern (in diesem Fall handelte es sich um kein Zertifikat von Lehman Brothers, sondern um ein sog. „Dresdner Alpha Express Zertifikat II“), weitgehend Schadensersatz zu bezahlen in Höhe von ca. 12.000,- €. Das Urteil wurde von dem Hamburger Rechtsanwalt Husack erstritten (dieser arbeitet nicht mit dem BSZ e.V. zusammen).

Damit steht es nun in den letzten Wochen 2 zu 1 für Zertifikate-Anleger:
Während das Landgericht Frankfurt am Main vor einigen Wochen die Klage von Zertifikate-Anlegern, die in diesem Fall ein Lehman-Brothers-Zertifikat erworben hatten, abgewiesen hatte (Az.: 2-19 O 62/08 - das Urteil ist, soweit bekannt, auch dort nicht rechtskräftig), hatte auch das Amtsgericht Leipzig vor einigen Wochen der Klage eines dortigen Zertifikate-Anlegers stattgegeben und die Citibank zum vollumfänglichen Schadensersatz verurteilt (Az.: 115 C 3759/08), auch hier ist das Urteil, soweit bekannt, noch nicht rechtskräftig).

Bei dem Urteil des LG Frankfurt handelte es sich, soweit ersichtlich, um einen eher erfahrenen Anleger, wohingegen es sich bei dem Anleger in Leipzig eher um einen sicherheitsorientierten Anleger handelte, der im Anlagegespräch erklärt hatte, dass er eher sicherheitsorientiert und konservativ sei.
Bei dem aktuellen –noch nicht rechtskräftigen- Urteil in Hamburg handelte es sich um einen Rentner, dessen Muttersprache nicht deutsch war.

Zur Abschätzung des Anlagerisikos habe es bei dem streitgegenständlichen Zertifikat vertiefter Kenntnisse über die im Index DJ Euro Stoxx Select Dividend 30 notierten europäischen Dividendenwerte bedurft. Im Gegensatz zu dem Erwerb von „Einzelwertaktien“ komme es bei dem Zertifikat gerade nicht auf die allgemeine zukünftige Entwicklung des Aktienmarktes bzw. des DAX 30 an, sondern gerade auf das Verhältnis der Kursentwicklung von den im DAX 30 und den im DJ Euro Stoxx Select Dividend 30 notierten Werten, erläuterte das Landgericht Hamburg in seiner Urteilsbegründung:

Das Landgericht Hamburg führt weiter aus, dass sich aus dem Vortrag der beklagten Dresdner Bank nicht ergeben würde, warum das streitgegenständliche Zertifikat zu der dargelegten „mittleren Risikobereitschaft“ des Anlegerprofils der Kläger passen soll. Selbst wenn die Kläger über Erfahrungen bzw. Kenntnisse in den Bereichen „Aktien“ sowie „Anlagekonzepte/Mischfonds“ verfügt hätten, so hätte es sich bei dem streitgegenständlichen Zertifikat um eine völlig andere Anlageform als bei dem Erwerb von Aktien oder dem Erwerb von Anteilen an Aktienfonds gehandelt. Diese Klarstellung ist nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, der zahlreiche geschädigte Zertifikate-Anleger vertritt „erstaunlich, denn dies legt nahe, dass nicht nur sehr konservative Anleger Chancen auf Schadensersatz haben dürften, sondern auch Anleger mit „mittlerer“ Risikobereitschaft, da bei Zertifikaten als anderer bzw. neuer Anlageform –laut LG Hamburg- erhöhte Aufklärungspflichten bestehen.“

Das Landgericht Hamburg hat auch klargestellt, dass grundsätzlich der Anleger die Darlegungs- und Beweislast für die Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzung der Bank trage. Auch hier ist es jedoch nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth „bemerkenswert, dass das LG Hamburg ausdrücklich darauf hinweist, dass die Bank die behauptete Fehlberatung substantiiert bestreiten und darlegen müsse, wie im Einzelnen aufgeklärt und beraten worden sein soll.“

Im gegenwärtigen Fall habe die beklagte Dresdner Bank im Wege ihrer sekundären Darlegungs- und Beweislast nicht hinreichend dargetan, dass sie die Kläger in dem Beratungsgespräch ausreichend anleger- und anlagegerecht beraten habe, so das LG Hamburg.

Der gegenwärtige vor dem LG Hamburg entschiedene Fall hat laut Dr. Späth auch „Indizwirkung für geschädigte Lehman Brothers-Zertifikate-Anleger, denn die Wirkungsweise ist teilweise ähnlich und auch bei den Lehman-Zertifikaten wurden viele Anleger nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt.“

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der Interessengemeinschaft „Lehman Brothers“ oder aber der Interessengemeinschaft „Zertifikate“ anzuschließen.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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