Credit Suisse und NAB leisten außergerichtlich Schadenersatz im Gesamtvolumen von ca. SFR 1.000.000,00. Neue Hoffnung auch für Anleger in Deutschland!
Ähnlich wie der in Deutschland tätige Bund für Soziales und Ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (www.bsz-ev.de), haben sich nun auch in der Schweiz geschädigte Anleger diverser Lehman Zertifikate unter anwaltlicher Betreuung zusammengeschlossen, um ihre Interessen gegenüber Banken zu verfolgen.
Auch in der Schweiz zeigte dieses Vorgehen nun erste Erfolge. So erhalten Credit-Suisse-Kunden, die sich der Schutzgemeinschaft angeschlossen hatten und in der Schweiz mit Schrottpapieren der Lehman-Bank Geld verloren haben, nun Schadenersatz. Dies meldet die Schweizer Schutzgemeinschaft. Die Credit Suisse und ihre Tochterbank NAB hätten den ersten Vereinsmitgliedern Schadenersatz in Höhe von rund einer Million Franken geleistet.
Da alle außergerichtlich Entschädigten eine "Stillschweigevereinbarung" unterzeichnen müssen und sich nicht alle der über 4000 Schweizer Lehman-Opfer organisiert haben, dürfte der Gesamtbetrag, den beide Banken ohne die Durchführung entsprechender Klageverfahren bezahlt haben, allerdings noch um einiges höher liegen.
Es zeigt sich auch hier, dass ein gemeinsames Vorgehen oftmals sinnvoll ist. Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die in Kooperation mit weiteren europäischen Rechtsanwälten ebenfalls bereits eine Vielzahl von Anlegern im Zusammenhang mit Lehman-Brothers Zertifikaten vertritt, rät allen Anlegern, Ihre Ansprüche durch eine auf Kapitalmarktsrecht spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, bestehen nach wie vor auch in Deutschland gute Chancen, die den Anlegern zustehenden Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken durchzusetzen.
Voraussetzung hierfür ist eine Falschberatung durch die Bank.
Eine solche Falschberatung liegt nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich immer dann vor, wenn seitens des beratenden Kreditinstituts die im Zusammenhang mit den Zertifikaten bestehenden Risiken, nicht, oder nicht vollständig erläutert wurden, oder das Anlageprodukt, mit den Anlagezielen des jeweiligen Kunden nicht in Einklang zu bringen war.
Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Ähnlich wie der in Deutschland tätige Bund für Soziales und Ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (www.bsz-ev.de), haben sich nun auch in der Schweiz geschädigte Anleger diverser Lehman Zertifikate unter anwaltlicher Betreuung zusammengeschlossen, um ihre Interessen gegenüber Banken zu verfolgen.
Auch in der Schweiz zeigte dieses Vorgehen nun erste Erfolge. So erhalten Credit-Suisse-Kunden, die sich der Schutzgemeinschaft angeschlossen hatten und in der Schweiz mit Schrottpapieren der Lehman-Bank Geld verloren haben, nun Schadenersatz. Dies meldet die Schweizer Schutzgemeinschaft. Die Credit Suisse und ihre Tochterbank NAB hätten den ersten Vereinsmitgliedern Schadenersatz in Höhe von rund einer Million Franken geleistet.
Da alle außergerichtlich Entschädigten eine "Stillschweigevereinbarung" unterzeichnen müssen und sich nicht alle der über 4000 Schweizer Lehman-Opfer organisiert haben, dürfte der Gesamtbetrag, den beide Banken ohne die Durchführung entsprechender Klageverfahren bezahlt haben, allerdings noch um einiges höher liegen.
Es zeigt sich auch hier, dass ein gemeinsames Vorgehen oftmals sinnvoll ist. Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die in Kooperation mit weiteren europäischen Rechtsanwälten ebenfalls bereits eine Vielzahl von Anlegern im Zusammenhang mit Lehman-Brothers Zertifikaten vertritt, rät allen Anlegern, Ihre Ansprüche durch eine auf Kapitalmarktsrecht spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, bestehen nach wie vor auch in Deutschland gute Chancen, die den Anlegern zustehenden Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken durchzusetzen.
Voraussetzung hierfür ist eine Falschberatung durch die Bank.
Eine solche Falschberatung liegt nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich immer dann vor, wenn seitens des beratenden Kreditinstituts die im Zusammenhang mit den Zertifikaten bestehenden Risiken, nicht, oder nicht vollständig erläutert wurden, oder das Anlageprodukt, mit den Anlagezielen des jeweiligen Kunden nicht in Einklang zu bringen war.
Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.01. 2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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