Dienstag, Januar 13, 2009

Positives Urteil für DBVI Anleger

Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien Holding AG und Co. 2. Deutschlandfonds / Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG. Das OLG München bestätigt die Nichtigkeit des Treuhandauftrags zwischen Anlegern und der Procurator Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Beteiligungen an der Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien Holding AG und Co. 2. Deutschlandfonds KG.

Nach rechtskräftiger Entscheidung steht Anlegern der DBVI die Möglichkeit offen, gezahlte Aufwendungen für die Darlehensfinanzierung vorbezeichneter Vermögensanlagen zurückzuverlangen und für zukünftige Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag die Freistellung zu verlangen, unter Verrechnung empfangener Ausschüttungen und Abtretung der Vermögensanlage.

Der erfolgreiche Rechtsstreit wurde durch die auf Kapitalanlagefragen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Dr.Solheid, Reichenbach/Vogtland, Ende 2008 abgeschlossen. Die Finanzierungen fanden zumeist durch die C & H, Credit & Handelsbank in Wiesbaden AG statt, deren Rechtsnachfolger die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG ist. Da über das Vermögen dieser Bank zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, war es wichtig, in der Procurator-Treuhandgesellschaft einen zusätzlichen Haftungspartner zu finden.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „DBVI" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.01.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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