Freitag, Januar 16, 2009

TSI Consulting: Verantwortlicher zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Wie jetzt bekannt wurde, hat das Landgericht Darmstadt den Verantwortlichen der TSI Consulting wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ursprünglich hatte das Gericht sogar erwogen, Sicherheitsverwahrung für den Angeklagten auszusprechen, diese Möglichkeit aber schließlich wieder verworfen.

Vorgeworfen wurde dem namentlich bekannten Gründer der Firma TSI Consulting, einen Schaden in Höhe von 20 Millionen Euro verursacht zu haben, indem er Anlegern bei einer Einzahlung von € 100.000,00 im Gegenzug eine Rendite von € 1.300.000,00 versprochen hatte. Mit dem investierten Kapital sollten angeblich wesentlich höhere Darlehen bei Banken akquiriert werden, mit denen zum einen die Darlehen abbezahlt werden könnten und zusätzlich ein hoher Gewinn erzielt werden sollte. Die Anleger täuschte er mit Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei, nach denen eine Kooperation mit Großbanken über ein Volumen von € 600.000.000,00 bestünde.

„Geschädigte Anleger sollten zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung gegen den Verantwortlichen der Firma TSI Consulting, aber auch gegen Vermittler. Dies gilt vornehmlich dann, wenn die Anlageberater die Kapitalanlage als sicher und gefahrlos bezeichneten, ohne auf die besonderen Risiken, die dieser Beteiligung eigen sind, hinzuweisen.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „TSI Consulting" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.01.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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