BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth schließt erfolgreich Vergleich in Sachen GlobalSwissCapital AG: Anleger der GSC AG erhält über 70 % der Anlagesumme zurück!
Laut Gläubigerorientierung Nr. 11 Insolvenzquote von ca. 15 %.
In Sachen GlobalSwissCapital AG ist den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten erneut ein Erfolg für einen Anleger gelungen: Nachdem das Landgericht Konstanz, wie der BSZ e.V. bereits berichtete, in einem ersten, von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth betreuten, Verfahren im November 2008 einen ersten Vermittler der GSC AG zum Schadensersatz in Höhe von 102.000,- € verurteilte, ist es der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth in einem aktuellen Verfahren gelungen, für einen Anleger, der einen Schaden von mehreren tausend € erlitten hatte, einen Vergleich mit einem Haftungsgegner zu schließen, wonach der Anleger von seinem Schaden über 70 % ersetzt erhält, der Vergleichsbetrag wurde inzwischen auch an den Anleger überwiesen.
„Das zeigt deutlich, dass GSC-Anleger unbedingt ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen sollten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in mehreren Fällen aufgrund der Vorschrift des § 37 a WPHG akute Verjährung drohen könnte,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth.
Allein über das Insolvenzverfahren wird eine Schadenskompensation nicht möglich sein, laut der vor kurzem versandten Gläubigerorientierung Nr. 11 des Insolvenzverwalters Dr. Hunkeler ist in Sachen GSC AG mit einer Insolvenzquote von nur ca. 15 % zu rechnen, d.h., bei einem Schaden von ca. 50.000,- € würde somit nur ein Betrag von ca. 7.500,- € ersetzt.
Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, weitere Schritte gegen diverse Verantwortliche zu prüfen, so unter anderem gegen den Verwaltungsrat, eine Treuhand- und Revisions-GmbH, gegen einen Notar aus Berlin als Mittelverwendungskontrolleur sowie gegen diverse weitere Verantwortliche. „Wir werden hiermit durch unsere bereits vor einiger Zeit geäußerte Einschätzung, dass die Anleger hier gegen mehrere Verantwortliche Ansprüche haben könnten, bestärkt,“ so Späth.
Weiter schreibt der Insolvenzverwalter, dass bei einem ehemaligen faktischen Organ nach Konkurseröffnung zwei Firmenfahrzeuge- zwei Mercedes Benz- sichergestellt werden konnten, die den Liquidatoren verheimlicht worden seien. Der Vorgang sei Gegenstand einer Strafuntersuchung. Unter Umständen könnte somit also auch ein strafbares Verhalten der Verantwortlichen vorliegen.
Betroffene Anleger können sich jetzt der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft GlobalSwissCapital AG anschließen und sich über Ihre Erfolgsaussichten informieren lassen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Laut Gläubigerorientierung Nr. 11 Insolvenzquote von ca. 15 %.
In Sachen GlobalSwissCapital AG ist den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten erneut ein Erfolg für einen Anleger gelungen: Nachdem das Landgericht Konstanz, wie der BSZ e.V. bereits berichtete, in einem ersten, von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth betreuten, Verfahren im November 2008 einen ersten Vermittler der GSC AG zum Schadensersatz in Höhe von 102.000,- € verurteilte, ist es der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth in einem aktuellen Verfahren gelungen, für einen Anleger, der einen Schaden von mehreren tausend € erlitten hatte, einen Vergleich mit einem Haftungsgegner zu schließen, wonach der Anleger von seinem Schaden über 70 % ersetzt erhält, der Vergleichsbetrag wurde inzwischen auch an den Anleger überwiesen.
„Das zeigt deutlich, dass GSC-Anleger unbedingt ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen sollten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in mehreren Fällen aufgrund der Vorschrift des § 37 a WPHG akute Verjährung drohen könnte,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth.
Allein über das Insolvenzverfahren wird eine Schadenskompensation nicht möglich sein, laut der vor kurzem versandten Gläubigerorientierung Nr. 11 des Insolvenzverwalters Dr. Hunkeler ist in Sachen GSC AG mit einer Insolvenzquote von nur ca. 15 % zu rechnen, d.h., bei einem Schaden von ca. 50.000,- € würde somit nur ein Betrag von ca. 7.500,- € ersetzt.
Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, weitere Schritte gegen diverse Verantwortliche zu prüfen, so unter anderem gegen den Verwaltungsrat, eine Treuhand- und Revisions-GmbH, gegen einen Notar aus Berlin als Mittelverwendungskontrolleur sowie gegen diverse weitere Verantwortliche. „Wir werden hiermit durch unsere bereits vor einiger Zeit geäußerte Einschätzung, dass die Anleger hier gegen mehrere Verantwortliche Ansprüche haben könnten, bestärkt,“ so Späth.
Weiter schreibt der Insolvenzverwalter, dass bei einem ehemaligen faktischen Organ nach Konkurseröffnung zwei Firmenfahrzeuge- zwei Mercedes Benz- sichergestellt werden konnten, die den Liquidatoren verheimlicht worden seien. Der Vorgang sei Gegenstand einer Strafuntersuchung. Unter Umständen könnte somit also auch ein strafbares Verhalten der Verantwortlichen vorliegen.
Betroffene Anleger können sich jetzt der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft GlobalSwissCapital AG anschließen und sich über Ihre Erfolgsaussichten informieren lassen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.01.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig
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