Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, soll nach Mitteilung der Beteiligungsgesellschaften von Proven Oil Canada (POC) Anfang September 2015 außerordentliche Gesellschafterversammlungen abgehalten werden, um den Anlegern die wirtschaftliche Situation der POC darzulegen.
Hintergrund ist ein Rundschreiben der POC von Anfang Juli
2015, in welchem die Beteiligungsgesellschaften ihre Anleger aufforderten, die
erhaltenen Ausschüttungen aus dem Jahr 2013 zurückzuzahlen. Diese Rückzahlungen
sollten nach Angaben von POC für die Tilgung von Darlehen verwendet werden, die
die kanadische Objektgesellschaft aufgenommen hat.
Anscheinend hat sich eine Vielzahl der Anleger der Aufforderung
zur Rückzahlung widersetzt. Daher ist es nach den Darstellungen der POC
erforderlich, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung abzuhalten, um
die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften zu erörtern und darüber
abstimmen zu lassen, wie die Darlehen der kanadischen Objektgesellschaften
abgelöst werden sollen.
Was bedeutet das für die Anleger?
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB empfehlen
grundsätzlich allen Anlegern, ihre Rechte als Gesellschafter der POC
wahrnehmen. Denn nur durch die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und
der Abstimmung können Anleger auf den Entscheidungsprozess der POC Einfluss
nehmen.
Ist es erforderlich, persönlich zu erscheinen?
Nein, die Anleger der POC können sich bei der
Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Empfehlenswert ist, eine
sachkundige Person mit der Vertretung zu beauftragen, die in im Interesse der
Anleger auftritt. Vorsicht dürfte bei einer Beauftragung der jeweiligen
Treuhänderin geboten sein, da diese dem Lager der POC verbundener sein könnte
als den einzelnen Anlegern.
Auch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB werden für ihre Mandanten an den
außerordentlichen Gesellschafterversammlungen teilnehmen, um deren Interessen
wahrzunehmen. Anlegern, die sich vertreten lassen möchten, empfehlen die Rechtsanwälte,
sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden
und sich hinsichtlich der Möglichkeit der Mandatierung mit der Teilnahme und
der Abstimmung auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung beraten zu
lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - Proven Oil Canada beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbprat