Erneut wurde einem Anleger an einem Debi Select Fonds
Schadensersatz in Höhe seiner Beteiligung zuzüglich Agio zugesprochen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt über 800
geschädigte Anleger an den verschiedenen
Debi Select Fonds. Diese Entscheidung bestärkt das Vorgehen der Anleger gegen
ihre jeweiligen Berater.
So führte das Landgericht Tübingen in den
Entscheidungsgründen wie folgt aus: „Bei einem Beratungsvertrag ist der
Anlageberater zu mehr als nur zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet. (…)
Ein Anlageberater ist deshalb verpflichtet, eine Anlage, die er empfehlen will,
mit üblichem kritischen Sachverstand zu prüfen, oder den Anleger auf ein
diesbezügliches Unterlassen hinzuweisen. Eine unterlassene Prüfung der
empfohlenen Kapitalanlage führt dann zu
einer Haftung, wenn bei dieser Prüfung ein Risiko erkennbar geworden wäre, über
das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen (…).“ Da die Berater anhand des jeweiligen
Prospektes beraten haben, haben sie hierbei oftmals gegen diese Pflicht
verstoßen, – wie im nunmehr entschiedenen Fall – da der Prospekt fehlerhaft
ist.
Der Anlageberater wurde aufgrund dessen zur Zahlung eines
Schadensersatzes in Höhe der eingezahlten Beteiligung zuzüglich Agio
verurteilt.
Liegt mithin eine fehlerhafte Beratung vor, so die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung
in Betracht. Der Anleger ist so zu stellen, als habe er die Beteiligung nie
erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner
Pflichtverletzung verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen
Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die
dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen
Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom
Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Debi Select beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat und bereits zahlreiche
Geschädigte unterstützt, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko
übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung
der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine
Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. 08. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbcoc
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