Ausschüttungen an Anleger stehen bevor! Renommierter Prozessfinanzierer finanziert Prozesse gegen Sicherheitentreuhänderin ab 30.000,- €!
Gute Nachrichten für Anleger der DEIKON GmbH:
Mitteilungen der DEIKON GmbH der letzten Tage zufolge steht
eine Ausschüttung an die Anleger der 1. und 2. Anleihe unmittelbar bevor.
So sollen für die 1. Anleihe ISIN DE000A0EPM07, Nennbetrag
pro Stück 1.000,- €, EUR 200,83 pro Stück bis zum 14.08.2015 ausbezahlt werden.
Für die 2. Anleihe ISIN DE000A0JQAG2, Nennbetrag pro Stück
1.000,- €, sollen EUR 230,98 pro Anleihe bis zum 14.08.2015 ausbezahlt werden.
Bezüglich der 3. Anleihe mit der ISIN DE000A0KAHL9 wird nach
Angaben von DEIKON noch keine Auszahlung erfolgen.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Dies sind schon einmal sehr gute
Nachrichten für die Anleger, da somit ein Teil des Schadens reduziert wird.“
Doch es gibt noch weitere gute Nachrichten: Den BSZ
e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner, denen inzwischen mehrere
positive Urteile für die Geschädigten der 2. und 3. Anleihe gegen die
Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe, die Kanzlei CMS Hasche Sigle,
vor dem 6., 9. und 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf auf Rückzahlung Zug um Zug
gegen Rückübertragung der Anleihen gelungen sind (ein Fall ist, wie der BSZ
e.V. berichtete, auch inzwischen rechtskräftig, andere Fälle sind noch nicht
rechtskräftig und befinden sich gerade beim BGH) ist es inzwischen gelungen,
einen renommierten Prozessfinanzierer für die Zusammenarbeit zu gewinnen:
Dieser Prozessfinanzierer hat sich inzwischen dazu bereit
erklärt, Fälle für Anleger, die die 2. und/oder 3. Anleihe erworben haben, ab
einem Streitwert von 30.000,- € zu finanzieren.
Die in Kürze fälligen Ausschüttungen müssen dabei abgezogen
werden.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Wir
freuen uns sehr über diese Zusage dieses renommierten Prozessfinanzierers, die
bestätigt, dass auch der Prozessfinanzierer die Chancen gegen die
Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe als gut einschätzt. Anleger mit
einem Streitwert von über 30.000,- € können hier also vollkommen ohne Risiko
prozessieren.“
Im Erfolgsfall verlangt der Prozessfinanzierer eine übliche
Erfolgshonorarbeteiligung von ca. 30 % nach Abzug aller Kosten.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deikon beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=fca3fb0e6e083d2034f5a3bf61df6281
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.08.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drsp.
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