Ein Anleger, der sich in Form eines sog. Nachrangdarlehens
bei der ESP European Sunpower aus Bad
Neustadt beteiligt hat, hat sich beim BSZ e.V. gemeldet und mitgeteilt, dass
sein Nachrangdarlehen seit dem 16.01.2015 zur Rückzahlung anstehen soll, jedoch
von Seiten der ESP European Sunpower auf Ende Februar 2015 prolongiert worden
sein soll, dann auf den 30.06.2015 und schließlich auf Oktober 2016.
Laut Eigen-Angaben der ESP sollen Anleger bei einer
Investition in die Boombranche Solarenergie investieren, die Nachrangdarlehen
sollen dabei einen Festzins von 8,0 % bieten.
Betroffene, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, können sich
unter dem Stichwort „ESP European Sunpower“ an den BSZ e.V. wenden.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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drspä
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