Heizkraftwerke-Pool GmbH & Co. Beteiligungs KG
verurteilt. Alle Winkelzüge der Sparkasse Schweinfurt haben dieser nicht
geholfen. Mit Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 22.07.2015 wurde diese
zur Zahlung von über 135.000,00? verurteilt. Hintergrund war eine von der
Sparkasse vermittelte Kommanditbeteiligung an der Heizkraftwerke-Pool GmbH
& Co. Beteiligungs KG.
"Nicht nur weist der Prospekt nach unserem Dafürhalten
erhebliche Fehler auf, die Sparkasse Schweinfurt hat den Kläger sogar mit der
Unwahrheit bedient", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Michael Schulze.
So steht nach Überzeugung des Landgerichts Schweinfurt fest,
dass die Sparkasse den Kläger angelogen hat. Dieser hat ausdrücklich gefragt,
ob die Sparkasse für die Vermittlung irgendwelche Provisionen erhält. Dies
wurde verneint. Nunmehr räumte sie ein, tatsächlich mindestens 7 % der
Beteiligungssumme erhalten zu haben.
"Die Sparkasse hat nichts ausgelassen, um den Erfolg
des Klägers zu torpedieren", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht. "Wie das Landgericht Schweinfurt in
seinem Urteil feststellt, hat auch ein banknaher Zeuge versucht, das Gericht
mit der Unwahrheit zu bedienen."
Zuvor hatte die Sparkasse Schweinfurt noch einen Vergleich
mit dem Kläger geschlossen, diesen jedoch dann widerrufen.
Erfreulich für den betroffenen Anleger ist insbesondere,
dass das Landgericht auf die Winkelzüge und das Taktieren der Sparkasse nicht
hereingefallen ist. Gleichwohl bleibt zunächst abzuwarten, ob die Sparkasse
Schweinfurt das Urteil akzeptieren, oder hiergegen Berufung einlegen wird.
Dazu Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. : „Dieser Fall
zeigt wider einmal auf, wie das zwischen
den Banken die ihren Kunden die unterschiedlichsten Kapitalanlagen verkauft haben und den Anlegern das meist
bestehende strukturelle Ungleichgewicht durch
eine auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte
Kanzlei ausgleichen können.“
Die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften gewähren durch die Vielzahl betroffener Anleger und hoch spezialisierter
Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, dass versteckte Provisionen und Kosten (Hidden
costs), Veruntreuungen und andere relevante Tatbestände zuverlässig erkannt und
offengelegt werden.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Kapitalanlage beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.08.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drschuz
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