Dienstag, August 11, 2015

Malte Hartwieg im Visier der Staatsanwaltschaft – Vermögen beschlagnahmt


Es ist immerhin ein Lichtblick für die Anleger diverser Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI) Fonds. Bei Malte Hartwieg, dem Chef der Emissionshäuser, beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte in Höhe von insgesamt rund 14 Millionen Euro.


Seit Monaten bangen die Anleger verschiedener Selfmade Capital und NCI-Fonds um ihr Geld, das in dubiosen Kanälen versickert sein soll. Inzwischen haben die meisten dieser Fondsgesellschaften Insolvenz angemeldet und die Anleger müssen den Totalverlust ihres Geldes befürchten. Der Gesamtschaden für die Anleger soll bei rund 150 Millionen Euro liegen.

Angesichts dieser Summe wirken die sichergestellten Vermögenswerte in Höhe von 14 Millionen Euro vergleichsweise bescheiden. „Aber es ist immerhin ein Anfang“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Melanie Hohl. Allerdings sollten die Anleger jetzt auch handeln, wenn sie sich den Zugriff auf die Vermögenswerte sichern wollen. „Die Ansprüche müssen gerichtlich geltend gemacht werden, z.B. durch die Erwirkung dinglicher Arreste“, erklärt Rechtsanwältin Hohl.

Betroffene Anleger sollten daher auch dringend ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Viele Anleger haben sich über die Vertriebsplattform dima24 an den Fonds beteiligt. Auch dima24 zählte einst zum undurchsichtigen Firmengeflecht des Malte Hartwieg. Ob unter diesen Umständen eine ordnungsgemäße Beratung der Anleger stattfand, kann zumindest angezweifelt werden. Denn dann hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus können die Emissionsprospekte auf Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt geprüft werden. Rechtsanwältin Hohl: „Liegen Prospektfehler vor oder wurden die Anleger falsch beraten, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.“

Derweil dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft u.a. wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug gegen Hartwieg weiter an. Im Visier der Fahnder stehen neben Hartwieg noch weitere Personen. Bei den Ermittlungen geht es u.a. um die Emissionshäuser Selfmade Capital, New Capital Invest, Euro Grundinvest und Panthera Asset Management sowie die Vertriebsplattform dima24.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „“NCI New Capital Invest/DIMA 24/Self-Made Capital. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen. 
  
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko! 
  
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
  
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Telefon: 06071-9816810 
                   

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Melanie Hohl
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des 
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
brüllhoh

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