Donnerstag, August 06, 2015

Neckermann Neue Energien AG – BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen Ansprüche für Darlehensgeber.

Darlehensgeber, die 2014 der Neckermann Neue Energien AG ein Nachrangdarlehen gewährt haben, warten offenbar vergeblich auf die Einhaltung des Vertrages, der eine fristgemäße Rückzahlung des Darlehensvertrages nebst vereinbarter Zinsen vorsah.


Die Laufzeit des Darlehens betrug 360 Tage. Nach 365 Tagen sollte die Rückzahlung automatisch durch die Darlehensnehmerin nebst vereinbarter Zinsen erfolgen. Eine Rückzahlung erfolgte nicht, teilen die Darlehensgeber gegenüber der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit. Auch auf die schriftliche Zahlungsaufforderung durch die Darlehensgeber erfolgte keine Reaktion.

Die BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei CLLB fordert nun zunächst ausgerichtlich die Neckermann Neue Energien AG auf, die Rückzahlung der Darlehen nebst Zinsen unverzüglich zu veranlassen. Sollten auch aufgrund dieser anwaltlichen Aufforderungsschreiben keine Zahlungen folgen, wird den Darlehensgebern nichts anderes übrig bleiben, als ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, erklärt die Kanzlei CLLB R. Im Falle des Obsiegens und der erfolgreichen Vollstreckung hat die Neckermann Neue Energien AG nicht nur die überfälligen Darlehen nebst Zinsen zurück zu gewähren, sondern auch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Neckermann Neue Energien AG beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                   
 
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Ulrike Pfeifer

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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