Darlehensgeber, die 2014 der Neckermann Neue Energien AG ein Nachrangdarlehen gewährt haben, warten offenbar vergeblich auf die Einhaltung des Vertrages, der eine fristgemäße Rückzahlung des Darlehensvertrages nebst vereinbarter Zinsen vorsah.
Die Laufzeit des Darlehens betrug 360 Tage. Nach 365 Tagen
sollte die Rückzahlung automatisch durch die Darlehensnehmerin nebst
vereinbarter Zinsen erfolgen. Eine Rückzahlung erfolgte nicht, teilen die
Darlehensgeber gegenüber der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit. Auch auf die schriftliche
Zahlungsaufforderung durch die Darlehensgeber erfolgte keine Reaktion.
Die BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei CLLB fordert nun zunächst
ausgerichtlich die Neckermann Neue Energien AG auf, die Rückzahlung der
Darlehen nebst Zinsen unverzüglich zu veranlassen. Sollten auch aufgrund dieser
anwaltlichen Aufforderungsschreiben keine Zahlungen folgen, wird den
Darlehensgebern nichts anderes übrig bleiben, als ihre Ansprüche gerichtlich
durchzusetzen, erklärt die Kanzlei CLLB R. Im Falle des Obsiegens und der
erfolgreichen Vollstreckung hat die Neckermann Neue Energien AG nicht nur die
überfälligen Darlehen nebst Zinsen zurück zu gewähren, sondern auch sämtliche
Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Neckermann
Neue Energien AG beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Ulrike Pfeifer
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbpfeif
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