Donnerstag, August 06, 2015

Proven Oil Canada (POC): Scheitern der Investition steht im Raum.

Eine Insolvenz der Proven Oil Canada Fonds scheint nicht mehr ausgeschlossen zu sein. Binnen kurzer Zeit fordert die POC Energy Solutions GmbH die Anleger zum zweiten Mal zur Rückzahlung der Ausschüttungen auf. Dies sei notwendig, "um das Scheitern der Investition abzuwenden", heißt es in dem Schreiben an die Anleger.


Die wirtschaftliche Lage für die Proven Oil Canada Fonds ist kritisch. Probleme gibt es u.a. bei der kanadischen Objektgesellschaft COGI. Diese wurde von der finanzierenden Bank aufgefordert, ein Darlehen über 49 Millionen kanadische Dollar kurzfristig zurückzuzahlen. Das Geld dazu soll nun von den Anlegern kommen, in dem sie ihre Ausschüttungen zurückzahlen. Allerdings würde auch das nicht reichen, um die Forderung der Bank voll zu bedienen. Es würden weitere Millionen Kanada-Dollar fehlen. Diese könnten über den Verkauf von Öl- und Gasgebieten der COGI oder über ein Anlegerdarlehen generiert werden. Auch darüber sollten die Anleger bereits abstimmen.

Die Resonanz der Anleger war bisher offenbar ebenso dünn wie die Informationen, die die Proven Oil Canada bislang verlauten ließ. Damit sich das ändert, sind nun Anfang September außerordentliche Gesellschafterversammlungen geplant. Betroffen hiervon sind die Anleger der Fonds POC Eins GmbH & Co. KG, POC Zwei GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2 GmbH & Co. KG, POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG und POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG.

"Entweder die Anleger zahlen oder es droht die Insolvenz der Fondsgesellschaften. So lässt sich der Tenor des Schreibens wohl zusammenfassen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht empfiehlt den Anlegern, jetzt umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Denn selbst wenn die Anleger die Ausschüttungen zurückzahlen und auch die weitere Finanzierungslücke geschlossen werden könnte, sei damit noch keineswegs gesagt, dass eine nachhaltige Sanierung gilt. "Ebenso könnte es sein, dass die Anleger noch gutes Geld dem schlechten hinterher werfen", befürchtet der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Daher sollte nicht nur geprüft werden, ob die Rückforderung der Ausschüttungen überhaupt rechtmäßig ist, sondern auch der Ausstieg aus der Beteiligung bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Grundlage hierfür können z.B. eine fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - Proven Oil Canada beizutreten. 
  
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko! 
  
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
  
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Telefon: 06071-9816810 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
  
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. 
cp

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