Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte führt Klage gegen den Prospektverantwortlichen vor dem Landgericht München.
Das Luxus-Modehaus Rena Lange hatte am 09.09.2014 einen
Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht München gestellt. Der Insolvenzantrag
wurde sowohl in Eigenverwaltung über das Vermögen der Rena Lange Holding GmbH
als auch im Regelverfahren über das Vermögen der Tochtergesellschaft M. Lange
& Co. GmbH gestellt. Am 17. Dezember 2014 wurde nun der Rena Lange Holding
GmbH von dem Insolvenzgericht München I ein allgemeines Verfügungsverbot
auferlegt. Damit wurde der Gesellschaft verboten, über Gegenstände ihres
Vermögens zu verfügen.
Nun hat der Insolvenzverwalter Herr Dr. Dr. Christian
Gerloff bei der Börse Düsseldorf beantragt, die Anleihe der Rena Lange mit der
WKN A1ZAEM aus dem Handel zu nehmen. Die Anleihe, die zurzeit noch im
börslichen Freiverkehr handelbar ist, wäre dann zukünftig nicht mehr handelbar,
der Schaden für die Anleger würde sich somit verfestigen.
Die die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei CLLB hat daher Klage wegen Prospekthaftung vor dem
Landgericht München I erhoben. Der Kläger ist Anleihegläubiger der Rena Lange
Holding GmbH, die am 12. Dezember 2013 Schuldverschreibungen (ISIN Nummer
DE000A1ZAEMO) mit einem Volumen von 10 Millionen Euro emittiert hatte.
„Da der Verkaufsprospekt nach unserer Bewertung fehlerhaft
ist, bestehen dementsprechende Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung“ so
der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Christian Luber, LL.M., M.A.. „Denn der Prospekt muss ausführlich und
verständlich über die bestehenden Risiken aufklären. Erfüllt er diesen Anspruch
nicht oder nur eingeschränkt, machen sich die Prospektverantwortlichen nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig.
In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung
ihrer Anleihe und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen,
sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage
beanspruchen.“
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
"Mittelstandsanleihen/ Rena Lange GmbH". Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. 08. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllblub
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