Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte die Deutsche Vermögensberatung AG zur vollständigen Rückabwicklung eines DWS-ImmoFlex Vermögensmandates.
Obwohl der Kläger seine Anteile am DWS-ImmoFlex
Vermögensmandat über einen Agenturvertreter der Deutschen Vermögensberatung AG
erwarb, war die Beklagte der Auffassung, nicht passiv legitimiert zu sein. Nach
ihrer Auffassung sei die richtige Beklagte die Deutsche Bank, nicht jedoch die
Deutsche Vermögensberatung AG. Dieser Rechtsauffassung erteilte das Landgericht
Frankfurt am Main zutreffend eine klare Absage.
Selbstverständlich sei der Beratungsvertrag mit dem Kläger
mit der Deutschen Vermögensberatung AG zustande gekommen. Unstreitig habe der
Agenturvertreter der Beklagten keine Agentur der Deutschen Bank, sondern
ausschließlich eine solche der Deutschen Vermögensberatung AG. Auf seiner
Visitenkarte, den von ihm verwendeten Schildern, etc. wird ausschließlich auf
die Deutsche Vermögensberatung AG hingewiesen.
Insofern stellte das Landgericht Frankfurt am Main aber auch
fest, dass das Beratungsverschulden des Zeugen der Deutschen Vermögensberatung
AG zuzurechnen ist. Nach durchgeführter Beweisaufnahme steht für das
Landgericht fest, dass es dem Kläger insbesondere um die jederzeitige
Verfügbarkeit seines eingesetzten Kapitals ging. Dies war dem Kläger durch den
für die Beklagte tätigen Agenturvertreter auch so zugesichert worden. Hieran
ändert auch der Umstand nichts, dass im Prospekt auf eine eventuell nur eingeschränkte
Verfügbarkeit hingewiesen wird.
„Das Landgericht Frankfurt hat zutreffend deutlich gemacht,
dass eine Verpflichtung zum Lesen von Prospekten und insbesondere zur
Überprüfung von Abweichungen zwischen den Äußerungen des Vermittlers und dem
Prospektinhalt nicht besteht“, so der Prozessbevollmächtigte des Klägers, BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Michael Schulze.
„Insofern hat das Landgericht Frankfurt am Main zutreffend
dem nach der Beweisaufnahme festgestellten Gesprächsinhalt den Vorzug vor
abweichenden Prospektangaben gegeben“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Unverständlicherweise hat die Deutsche Vermögensberatung AG
gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Es bleibt zunächst abzuwarten, wie das
Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheiden wird.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DWS Immoflex Vermögensmandat
anzuschließen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben,
Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat und bereits zahlreiche
Geschädigte unterstützt, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko
übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung
der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine
Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft!
- Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. 08. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drschuz
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