Weshalb also nicht gleich den Fachanwalt für Steuerrecht beauftragen?
Der
Bundesgerichtshof hat jüngst in einem Urteil, AZ: IX ZR 186/14, entschieden,
dass ein Steuerberater, der mit einer Vertretung im Einspruchsverfahren gegen
einen Steuerbescheid beauftragt ist, keine Verpflichtung hat, seinen Mandanten
auf einen möglichen Regressanspruch gegen den früheren Steuerberater des
Geschädigten und auf die möglicherweise drohende Verjährung hinzuweisen. Der
Geschädigte hatte von seinem jetzigen Steuerberater Schadenersatz begehrt, da
dieser ihn nach seiner Auffassung pflichtwidrig nicht in unverjährter Zeit auf
Regressansprüche gegen seinen früheren Steuerberater hingewiesen habe.
Der
BGH hat nochmals klargestellt, dass ein Steuerberater nicht verpflichtet und
auch berufsrechtlich nicht berechtigt ist, zivilrechtliche Regressansprüche
geltend zu machen. Der dem Steuerberater erteilte Auftrag beschränkt sich damit
naturgemäß auf das Steuerrecht. Hätte seinerzeit der Geschädigte einen
Fachanwalt für Steuerrecht beauftragt, wäre dieses Ergebnis nicht eingetreten,
da ein Rechtsanwalt verpflichtet ist, den Mandanten auf mögliche
Regressansprüche hinzuweisen und ihn entsprechend zu belehren. Da ein
Fachanwalt für Steuerrecht sowohl steuerliche als auch rechtliche Leistungen
erbringen kann, hätte dieser neben der Führung des Einspruchsverfahrens den
Auftraggeber auch bezüglich eventueller Ansprüche gegen den früheren
Steuerberater aufklären müssen.
Das
Fazit ist, bei einem geplanten Beraterwechsel, und sofern die Möglichkeit nicht
auszuschließen ist, dass eine mögliche Schlechtleistung des vorherigen Beraters
im Raume steht, sich gleich an einen Spezialisten zu wenden, der beide Felder
bearbeiten darf.
Damit
der vom BGH entschiedene Fall möglichst ein Einzelfall bleibt hat der BSZ eV. die
Interessengemeinschaft Steuerberatung gegründet.
Für die Prüfung eventueller Ansprüchen durch Fachanwälte für Steuerrecht gibt es
seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steuerberaterhaftung
beizutreten.
Die
BSZ e.V Interessengemeinschaft Steuerberaterhaftung wird u.a. betreut von dem
Fachanwalt für Steuerrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier.
Rechtsanwalt Widmaier ist seit über 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig
und bearbeitete bereits mehrere Regressansprüche gegen Steuerberater.
Weitere
Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ®
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.
49
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Internet:
http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter
Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier
Dieser
Text gibt den Beitrag vom 08.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen
des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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