Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, scheinen die Beteiligungsgesellschaften von Proven Oil Canada (POC) nun außerordentliche Gesellschafterversammlungen vorzubereiten, um den Anlegern mit Nachdruck das wirtschaftliche Erfordernis der Rückzahlungen zu vermitteln.
Die Fondsgesellschaft hat mit Rundschreiben von Ende Juli
2015 die Anleger darauf hingewiesen, dass die Anfang Juli 2015 eingeforderten
Rückzahlungen der Ausschüttungen aus dem Jahr 2013 nicht vollständig verbucht
werden konnten. Nunmehr ist es nach den Darstellungen der POC erforderlich,
eine außerordentliche Gesellschafterversammlung abzuhalten, um die
wirtschaftliche Situation der Gesellschaften zu erörtern und darüber abstimmen
zu lassen, wie die Darlehen der kanadischen Objektgesellschaften abgelöst
werden sollen. Diese Gesellschafterversammlung soll nun Anfang September
stattfinden.
Wie sollen sich Anleger verhalten?
Grundsätzlich empfehlen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte
der Kanzlei CLLB, dass Anleger ihre Rechte als Gesellschafter der POC
wahrnehmen. Dies beinhaltet sowohl die Teilnahme an der
Gesellschafterversammlung als auch die Stimmabgabe. Denn nur so können Anleger
auf die Entscheidungen der POC Einfluss nehmen.
Ist es erforderlich, persönlich zu erscheinen?
Nein, die Anleger der POC können sich bei der
Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Gerade für Anleger, die sich Anfang
September noch im Urlaub befinden oder denen von ihrem Arbeitgeber kein Urlaub
gewährt wird, ist es empfehlenswert, jemanden mit der Vertretung zu
bevollmächtigen. Auch Anleger, die befürchten, die wirtschaftlichen und
rechtlichen Auswirkungen der Darstellungen auf der Gesellschafterversammlung
nicht vollumfänglich erfassen zu können, sollten sich von einer auf Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei beraten lassen und gegebenenfalls
einen Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bereits eine
Vielzahl von Anlegern der POC Gesellschaften bei der Prüfung ihrer rechtlichen
Möglichkeiten, aufgrund der aktuellen Situation insbesondere im Zusammenhang
mit der Abstimmung und der Frage, ob Ausschüttungen tatsächlich zurückgezahlt
werden müssen. Um Anleger vollumfänglich beraten zu können, bieten dieRechtsanwälte
darüber hinaus auch an, Anleger bei der Gesellschafterversammlung zu
unterstützen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC -
Proven Oil Canada beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbprat
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