Donnerstag, August 06, 2015

Proven Oil Canada (POC) – Nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, scheinen die Beteiligungsgesellschaften von Proven Oil Canada (POC) nun außerordentliche Gesellschafterversammlungen vorzubereiten, um den Anlegern mit Nachdruck das wirtschaftliche Erfordernis der Rückzahlungen zu vermitteln.


Die Fondsgesellschaft hat mit Rundschreiben von Ende Juli 2015 die Anleger darauf hingewiesen, dass die Anfang Juli 2015 eingeforderten Rückzahlungen der Ausschüttungen aus dem Jahr 2013 nicht vollständig verbucht werden konnten. Nunmehr ist es nach den Darstellungen der POC erforderlich, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung abzuhalten, um die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften zu erörtern und darüber abstimmen zu lassen, wie die Darlehen der kanadischen Objektgesellschaften abgelöst werden sollen. Diese Gesellschafterversammlung soll nun Anfang September stattfinden.

Wie sollen sich Anleger verhalten?

Grundsätzlich empfehlen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB, dass Anleger ihre Rechte als Gesellschafter der POC wahrnehmen. Dies beinhaltet sowohl die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung als auch die Stimmabgabe. Denn nur so können Anleger auf die Entscheidungen der POC Einfluss nehmen.

Ist es erforderlich, persönlich zu erscheinen?

Nein, die Anleger der POC können sich bei der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Gerade für Anleger, die sich Anfang September noch im Urlaub befinden oder denen von ihrem Arbeitgeber kein Urlaub gewährt wird, ist es empfehlenswert, jemanden mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Auch Anleger, die befürchten, die wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen der Darstellungen auf der Gesellschafterversammlung nicht vollumfänglich erfassen zu können, sollten sich von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei beraten lassen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bereits eine Vielzahl von Anlegern der POC Gesellschaften bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, aufgrund der aktuellen Situation insbesondere im Zusammenhang mit der Abstimmung und der Frage, ob Ausschüttungen tatsächlich zurückgezahlt werden müssen. Um Anleger vollumfänglich beraten zu können, bieten dieRechtsanwälte darüber hinaus auch an, Anleger bei der Gesellschafterversammlung zu unterstützen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - Proven Oil Canada beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cllbprat

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