Die MBB Clean Energy AG ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht München hat am 6. Juli 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 1508 IN 1912/15). „Damit ist der nächste Tiefpunkt in einem unwürdigen Schauspiel erreicht“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Von der Insolvenz des Unternehmens sind auch und besonders die Anleger betroffen. Sie hatten sich an der 2013 begebenen Unternehmensanleihe mit insgesamt rund 72 Millionen Euro beteiligt. Gebracht hat ihnen die Investition nichts als Ärger. Denn nachdem schon 2014 die versprochenen Zinszahlungen ausgeblieben waren, warteten die Anleger auch in diesem Jahr vergeblich auf Ausschüttungen. Nach dem Insolvenzantrag könnte es für die Anleger noch schlimmer kommen – sie müssen hohe finanzielle Verluste befürchten.
„Die Anleger werden nun in Kürze aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das ist natürlich wichtig. Allerdings sollten die Anleger nicht nur auf die Karte Insolvenzverfahren setzen. Denn in den meisten Fällen ist nicht genug Insolvenzmasse vorhanden, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen“, erklärt Cäsar-Preller. Daher empfiehlt der Fachanwalt auch prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Außerdem gilt es zu prüfen, ob die Anleihe-Zeichner überhaupt einen gültigen Vertrag abgeschlossen haben. „Die MBB Clean Energy selbst hat die Globalurkunde der Anleihe ja für ungültig erklären lassen. Die angekündigten Reparaturmaßnahmen sind aber bis heute nicht abgeschlossen“, so der BSWZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung oder wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht. Die Anleger hätten in jedem Fall über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. „Versprochen war ein Zinssatz von 6,25 Prozent p.a. Das ist angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase natürlich viel. Eventuell war das aber nur ein Versprechen, um den Anlegern die Anleihe schmackhaft zu machen. Die Prospektangaben müssen den Anleger aber in die Lage versetzen, ein realistisches Bild von der Kapitalanlage zu bekommen“, sagt der Fachanwalt.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig
Cp
„Die Anleger werden nun in Kürze aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das ist natürlich wichtig. Allerdings sollten die Anleger nicht nur auf die Karte Insolvenzverfahren setzen. Denn in den meisten Fällen ist nicht genug Insolvenzmasse vorhanden, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen“, erklärt Cäsar-Preller. Daher empfiehlt der Fachanwalt auch prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Außerdem gilt es zu prüfen, ob die Anleihe-Zeichner überhaupt einen gültigen Vertrag abgeschlossen haben. „Die MBB Clean Energy selbst hat die Globalurkunde der Anleihe ja für ungültig erklären lassen. Die angekündigten Reparaturmaßnahmen sind aber bis heute nicht abgeschlossen“, so der BSWZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung oder wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht. Die Anleger hätten in jedem Fall über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. „Versprochen war ein Zinssatz von 6,25 Prozent p.a. Das ist angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase natürlich viel. Eventuell war das aber nur ein Versprechen, um den Anlegern die Anleihe schmackhaft zu machen. Die Prospektangaben müssen den Anleger aber in die Lage versetzen, ein realistisches Bild von der Kapitalanlage zu bekommen“, sagt der Fachanwalt.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
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