Donnerstag, Juli 02, 2015

Frankonia - Deltoton - CSA: Insolvenz

Die CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG und die CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG sind insolvent. Die Insolvenzverfahren wurden vom Amtsgericht Würzburg am 01.07.2015 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet

Damit bestätigt sich, was sich nach der im Dezember erfolgten Durchsuchung der Geschäftsräume abzeichnete. Die Anleger dürften ihr angelegtes Kapital verloren haben.

Die CSA Beteiligungsfonds wurde damals im Umfeld der Frankonia, später Deltoton, aus Würzburg aufgelegt. Es zeichneten dieselben Personen verantwortlich. Der Vertrieb erfolgte vielfach über die inzwischen ebenfalls insolvente Futura Finanz AG, Hof.

Es steht zu nunmehr befürchten, dass der Insolvenzverwalter ausstehende Einlagen einfordern wird, soweit er sie zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens benötigt. Aufgrund der Größe der Insolvenzverfahren ist mit einer langen Dauer derselben zu rechnen. Für die Anleger, die noch Raten ausstehen haben, kann das heißen, daß sie noch viele Jahre einzahlen müssten, ohne Geld zurück zu erhalten.

„Für den Fall, dass in der Vergangenheit Ausschüttungen an die Anleger flossen, kann der Insolvenzverwalter gegebenenfalls auch diese zur Befriedigung der Gläubiger zurückfordern“, warnt  der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Torsten Geißler.

„Betroffene Anleger sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob nicht noch eine Möglichkeit besteht, weitere Ratenzahlungen zu vermeiden bzw. dem Rückzahlungsbegehren des Insolvenzverwalters entgegenzutreten“, rät Geißler weiter.

Aufgrund der häufigen Vermittlung der Beteiligungen in einer Haustürsituation sowie auch aktueller Rechtsprechung ergeben sich verschiedene Handlungsalternativen, die jedoch einer Einzelfallprüfung bedürfen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deltoton beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Foto: Rechtsanwalt und  BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Torsten Geissler
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
mhggei

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