Die Anleger des Nordcapital-Schiffsfonds MS E.R. Cuxhaven haben die Wahl zwischen Pest oder Cholera. Sie sollen den Fonds vor der Insolvenz bewahren und dafür einen Teil ihrer erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen. Anderenfalls drohe die Insolvenz.
Unerfreuliche Post haben die Anleger des Schiffsfonds von der Nordcapital Treuhand GmbH & Cie. KG erhalten. Die Anleger werden aufgefordert, einen Teil ihrer erhaltenen Ausschüttungen freiwillig zurückzuzahlen, um eine Insolvenz zu verhindern.
Hintergrund ist, dass die finanzierende HSH Nordbank den Verkauf des Containerschiffes gefordert hat. Das Problem dabei: Der Verkaufspreis würde nicht ausreichen, um alle Verbindlichkeiten zu decken. Unter der Voraussetzung, dass die Gesellschafter die durch den Verkauf entstehende Gewerbesteuer übernehmen, rund 462.000 Euro, würde die Bank allerdings der insolvenzfreien Abwicklung zustimmen. Das Geld soll durch die freiwillige Rückzahlung der Ausschüttungen zusammenkommen.
Kommen die Anleger dieser Aufforderung nicht nach, scheint ein Insolvenzantrag unausweichlich. Dann könnte der Insolvenzverwalter die gesamten Ausschüttungen, ca. eine Million Euro zurückfordern, um die Forderungen der Gläubiger zu bedienen.
„In jedem Fall kommen erhebliche finanzielle Verluste auf die ohnehin gebeutelten Anleger zu“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Dennoch empfiehlt der erfahrene Anwalt, sich nicht von der aufgebauten Drohkulisse einschüchtern zu lassen. Zunächst müsse geprüft werden, ob die Rückforderung der Ausschüttungen überhaupt vertraglich zulässig ist. Außerdem kann geprüft werden, ob die Anleger noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können.
Der Schiffsfonds Nordcapital MS E.R. Cuxhaven befindet sich nicht zum ersten Mal in einer wirtschaftlichen Schieflage. Schon 2010 musste ein Sanierungskonzept umgesetzt werden. In den Anlageberatungsgesprächen wurde den Anlegern allerdings häufig etwas ganz anderes versprochen. Von sicheren und renditestarken Geldanlagen war da häufig die Rede. Die Realität sah anders aus. Auf Grund von Überkapazitäten und sinkenden Charterraten gerieten etliche Schiffsfonds in die Krise, zahlreiche Fonds sind inzwischen insolvent. Und mit der Sicherheit der Anleger ist es nicht weit her. Denn sie haben in der Regel unternehmerische Beteiligungen erworben und tragen damit auch das Risiko, das zum Totalverlust der Anlage führen kann. „Über das Totalverlust-Risiko und weitere Risiken hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Das ist aber häufig nicht geschehen. Stattdessen wurden Schiffsfonds auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die dann den Schaden haben. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Die vermittelnden Banken hätten nicht nur über die Risiken, sondern auch über ihre Rückvergütungen informieren müssen. Der BGH hat entschieden, dass diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden müssen, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu kennen.
Da der Schiffsfonds Nordcapital MS E.R. Cuxhaven bereits Ende 2001 aufgelegt wurde, sollten Anleger umgehend handeln, wenn sie noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen. Denn die Forderungen drohen zu verjähren oder sind es bereits.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds / Nordcapital MS E.R. Cuxhaven beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig
cp
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